Wer muss eine Steuererklärung abgeben? ,,Eigentlich sollten Steuerzahler sich diese Frage gar nicht stellen", sagt Sigurd Warschkow vom Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer. ,,Denn die allermeisten von ihnen können mit einer Steuererstattung rechnen." 1051 Euro sind es pro Person und Jahr im Schnitt. Ob also Pflicht oder freiwillig eine Steuererklärung zu erstellen kann sich für jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler lohnen. Fünf Tipps, mit denen die Steuererklärung zum Kinderspiel wird:
1. Belege sammeln
,,Grundsätzlich ist es immer hilfreich, die Belege, die sich über das Jahr hinweg ansammeln, separat abzuheften", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Für die Steuererklärung wichtig sind insbesondere die Nachweise über Reisekosten, Spenden oder die Anschaffung von Arbeitsmitteln.
Zwar sind die Belege nur in seltenen Fällen an das Finanzamt zu übermitteln. Wer alle Belege parat hat, macht sich aber beim Ausfüllen der Steuerformulare das Leben leichter.
2. Unterlagen vorbereiten
Einige Daten braucht es bei jeder Steuererklärung aufs Neue: die Steuer-Identifikationsnummer, die eigene Bankverbindung, die Anzahl der Arbeitstage in dem betreffenden Kalenderjahr, die Wegstrecke zur Arbeit in Kilometern sowie die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. All diese Unterlagen sollten bereitliegen, bevor man sich an das Erstellen der Steuererklärung macht, rät Nicole Janisch von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Ein aufgeräumter Schreibtisch und ein gutes Ordnungssystem sowie ausreichend Zeit helfen ebenfalls. Janisch empfiehlt, sich einen ganzen Tag freizuhalten.
Wer seine Steuererklärung abgeben noch in Papierform möchte, sollte sich die Vordrucke rechtzeitig entweder beim Finanzamt abholen oder beim Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.
Bequemer ist das Erstellen der Steuererklärung Online-Finanzamt über das Elster. Dort lässt sich die Erklärung laut Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine sowohl online ausfüllen als auch abgeben. Das Benutzerkonto sollte aber schon mit Vorlauf angelegt werden. Bis der Aktivierungscode per Post eintrifft, kann es Janisch zufolge einige Tage dauern.
3. Elster vs. Software
Beim Erstellen der Steuererklärung kann Software behilflich sein. Zum Beispiel das kostenlose Tool Elster der Finanzverwaltung. Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, können dort direkt in die Formulare übernommen werden. Sie sollten aber auf Richtigkeit geprüft werden. Elster führt zudem Plausibilitätsprüfungen bei der Erklärung durch. Das reduziert Erich Nöll zufolge Fehler und Rückfragen des Finanzamts. Ein weiterer Vorteil: Wer einmal eine Steuererklärung erstellt hat, kann die Steuerformulare in den Folgejahren übernehmen. Angepasst werden müssen dann nur die Daten, die sich geändert haben. Diesen Service bieten in der Regel auch kommerzielle Steuerprogramme. Einige sind kostenpflichtig. Sie führen mitunter aber bedienerfreundlicher durch den Steuerdschungel als Elster. Sie bieten zudem häufig explizite Steuerspartipps. Elster tut das nicht. Hilfreiche Erläuterungen bietet aber auch das herkömmliche Tool.
Der Nachteil kommerzieller Software: Sie muss in der Regel Jahr für Jahr neu angeschafft werden, so Nöll.
4. Rechtzeitig reagieren
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss die für das Vorjahr in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wegen der Pandemie verschiebt sich die Frist für die Erklärung von 2021 aber voraussichtlich um zwei Monate nach hinten. Abgabe wäre dann der 30. September 2022. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Wem die Zeit nicht ausreicht, der sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen - formlos, aber schriftlich. Eine E-Mail reicht aus. Der Antrag kann auch beim Online-Finanzamt Elster eingereicht werden.
Steuertrödler sollten sich allerdings nicht zu früh freuen: ,,Nach unserer Erfahrung gibt die Behörde nur dann einem Antrag statt, wenn der stichhaltig begründet und die Begründung nachweisbar ist", sagt Sigurd Warschkow. Etwa nach schwerer Erkrankung oder bei einem längeren Aufenthalt im Ausland.
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Wer keine Zeit oder Lust hat, sich selbst um seine Steuererklärung zu kümmern, kann sich auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater Hilfe holen.
Beim Lohnsteuerhilfeverein ist eine Mitgliedschaft Voraussetzung. Mit dem jährlichen Beitrag, der einkommensabhängig etwa zwischen 50 und 400 Euro liegt, sind alle Leistungen - auch die Erstellung der und Beratung rund um die Einkommensteuererklärung abgegolten. Aber Achtung: Nicht jeder kann die Hilfe in Anspruch nehmen. Arbeitnehmer und Rentner unabhängig von ihren Einkünften schon.
Gewerbetreibende hingegen müssen zum Steuerberater. Die Kosten dafür richten sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater und hängen von der Höhe des Einkommens und dem Zeitaufwand ab. dpa