Fitnesstracking, Meditation, Erinnerung an Vorsorgeuntersuchungen: Gesundheits-Apps gibt es viele. Und dann gibt es medizinische Apps, die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Das sind Apps und Online-Programme, die Patientinnen und Patienten mit bestimmten Diagnosen unterstützen können. Etwa wenn es darum geht, besser mit einem Tinnitus, einer Essstörung oder Angstzuständen umzugehen.
Verordnet oder beantragt bei der Krankenkasse
Eine DiGA gibt es in aller Regel auf Rezept: Der Arzt oder die Ärztin verordnet sie, der Patient oder die Patientin reicht die Verordnung bei der Krankenkasse ein. Die Kasse schickt dann einen Code für einen kostenlosen Download. Doch auch ohne ärztliche Verordnung können Sie eine DiGA bei der Kasse beantragen. Dann müssen Sie aber eine medizinische Indikation nachweisen.
DIGA ersetzen nicht den Arztbesuch
DiGA können bei einer Behandlung oder Diagnosestellung unterstützen. Auch helfen sie dabei, den Verlauf einer Erkrankung im Blick zu behalten oder den Erfolg einer Therapie sicherzustellen. Sie zeigen Wege auf, gesundheitliche Probleme zu lindern oder auch Verletzungen und Einschränkungen zu kompensieren. „Entscheidend ist aber, dass DiGA den Arztbesuch nicht ersetzen, sondern nur ergänzen können“, sagt Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Breite Palette der Anwendungen
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Digitale Gesundheitsanwendungen nur, wenn das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sie geprüft und in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen aufgenommen hat. Die Palette der Anwendungsgebiete ist breit. Sie reichen von Diabetologie, Kardiologie, Logopädie bis Psychotherapie. „So lassen sich beispielsweise Blutzuckerwerte bei Diabetes speichern und überwachen“, erklärt Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheitswissen mit Sitz in Berlin. dpa