Das Wichtigste in Kürze: Die Pflegeleistungen werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Es steigt auch der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte.
Die Anhebung der Pflegesätze bedeutet für den Pflegegrad 2 zum Beispiel ein monatliches Pflegegeld von 599 Euro ab Januar anstatt 573 Euro. Bei den Pflegesachleistungen steigt der Betrag für den Pflegegrad 3 von 1.432 Euro auf 1.497 Euro. Der Entlastungsbetrag steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 auf 131 Euro.
Aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wird ein Entlastungsbudget
Die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege können ab 2025 zusammengelegt werden. So entsteht ein Entlastungsbudget von insgesamt maximal 3.539 Euro jährlich. Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert. Die Sperrzeit von 6 Monaten bei Pflegebeginn entfällt.
Auch Pflegemaßnahmen wie die Pflegehilfsmittel, der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die digitalen Pflegeanwendungen steigen monetär.
Weitere Details finden sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale.de .
pm
Pflegesätze ab 2025
Pflegegrad 2 ab 2025: 347 Euro
Pflegegrad 3 ab 2025: 599 Euro
Pflegegrad 4 ab 2025: 800 Euro
Pflegegrad 5 ab 2025: 990 Euro
Pflegesachleistungen ab 2025
Pflegegrad 2: 796 Euro
Pflegegrad 3: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: 2.299 Euro
verbraucherzentrale
Zusatzbeiträge steigen
Im kommenden Jahr dürfte die Belastung für die meisten gesetzlich Versicherten durch die Beiträge der Krankenversicherung deutlich größer ausfallen. Die individuellen Zusatzbeiträge der Kassen steigen 2025 noch stärker, als vom Bundesgesundheitsministerium prognostiziert. „Finanztip“ hat sich die bereits veröffentlichten Zahlen der 35 bundesweit tätigen, gesetzlichen Krankenkassen angeschaut. Bisheriger Spitzenreiter beim Zusatzbeitrag ist die Knappschaft, die ab dem kommenden Jahr zum allgemeinen Beitragssatz von 14,60 Prozent zusätzlich 4,40 Prozent verlangt. Für alleinstehende Versicherten (keine Kinder, Lohnsteuerklasse 1) bei der BIG direkt gesund bedeutet das bei einem Bruttomonatslohn von 4.000 Euro nach der Anhebung jeden Monat rund 24 Euro weniger im Geldbeutel. Das entspricht einer Mehrbelastung von etwa 287 Euro pro Jahr. Rentnerinnen und Rentner trifft die Anpassung besonders hart - sie müssen die Mehrbelastung alleine tragen.
Bei Beitragsanhebung: Sonderkündigungsrecht
Erhöht die Krankenkasse den Beitragssatz, können Versicherte noch bis zum 31. Januar von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich eine günstigere Kasse suchen. Der Antrag bei der aufnehmenden Krankenkasse reicht aus, um bei der bisherigen auszusteigen. Eine Kündigung ist nicht nötig, die neue Kasse übernimmt alles Weitere.
dpa