Für die Bestimmung des Pflegegrades ist das Pfegegutachten entscheidend. Bei dem Termin vor Ort können von Pflegegrad 1 bis 5 insgesamt 100 Punkte vergeben werden. Dabei geht es immer darum, inwieweit die Selbstständigkeit der zu begutachtenden Person eingeschränkt und wie groß der Umfang der Hilfsmaßnahmen ist. Überspitzt gesagt ist für den Pflegegrad weniger relevant, dass die Pflegeperson das Essen einkauft und die Wohnung säubert. Viel mehr fallen die Hilfe bei der täglichen Körperhygiene oder die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme ins Gewicht.
Die Kriterien setzen sich aus sechs Modulen zusammen. Diese Module fließen unterschiedlich stark in das Gesamtergebnis ein.
Mobilität - 10 Prozent
Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort und inwieweit kann er oder sie die Körperhaltung ändern?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten - 7,5 Prozent
Kann sich der Antragsteller in seinem Alltag noch räumlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - 7.5 Prozent
Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
Selbstversorgung - 40 Prozent
Wie selbstständig kann sich der Begutachtete täglich noch selbst waschen und pflegen?
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen - 20 Prozent
Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen, wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte - 15 Prozent
Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?
Es gibt noch zwei weitere Pflegegrad-Module: Die außerhäuslichen Aktivitäten und die Haushaltsführung.
Beide Module sind aber für den Pflegegrad nicht relevant, sondern nur für die Pflegeplanung und individuelle Empfehlungen wichtig.
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