Das Wichtigste in Kürze: Die Pflegeleistungen werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Es steigt auch der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte.
Die Anhebung der Pflegesätze bedeutet für den Pflegegrad 2 zum Beispiel ein monatliches Pflegegeld von 599 Euro ab Januar anstatt wie bisher 573 Euro. Bei den Pflegesachleistungen steigt der Betrag für den Pflegegrad 3 von 1.432 Euro auf 1.497 Euro. Der Entlastungsbetrag steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 auf 131 Euro im Monat. Er ist zweckgebunden einzusetzen und dient der Entlastung pflegender Angehöriger sowie der Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag.
Aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wird ein Entlastungsbudget
Die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege können ab 2025 zusammengelegt werden. So entsteht ein Entlastungsbudget von insgesamt maximal 3.539 Euro jährlich. Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen Nutzung verlängert. Die Sperrzeit von 6 Monaten bei Pflegebeginn entfällt.
Auch der Betrag für Pflegehilfsmittel wurde von 40 auf 42 Euro im Monat angehoben. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt nun 4.180 Euro.
Weitere Details auf der Webseite der Verbraucherzentrale.de .
pm
Pflegesätze ab 2025
Pflegegrad 2 ab 2025: 347 Euro
Pflegegrad 3 ab 2025: 599 Euro
Pflegegrad 4 ab 2025: 800 Euro
Pflegegrad 5 ab 2025: 990 Euro
Pflegesachleistungen ab 2025
Pflegegrad 2: monatlich 796 Euro
Pflegegrad 3: mtl. 1.497 Euro
Pflegegrad 4: mtl. 1.859 Euro
Pflegegrad 5: mtl. 2.299 Euro
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