Sind Urlaubstage anzurechnen trotz Corona-Quarantäne?

JUSTITIA Steuern - Recht - Finanzen

Sind Urlaubstage anzurechnen trotz Corona-Quarantäne?

03.05.2022

Nach dem Bundesurlaubsgesetz werden bei Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Wie verhält es sich aber, wenn Arbeitnehmer*innen sich während des Urlaubs mit Covid-19 infizieren, nicht krankgeschrieben sind und eine behördliche Quarantäne angeordnet wird? Diese Frage wurde von Arbeitsgerichten in den letzten Monaten unterschiedlich beantwortet. Das Düsseldorfer und Kölner Landesarbeitsgericht (LAG) urteilten dazu Ende 2021, dass der genommene Urlaub trotz Quarantäne als gewährt gilt, wenn keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde, selbst wenn die Urlaubstage wegen der häuslichen Absonderung nicht frei genutzt werden konnten.

Dagegen hat im Januar 2022 das LAG Hamm in zweiter Instanz arbeitnehmerfreundlich entschieden. Die Zeiten einer Quarantäne seien nicht auf den Urlaub anzurechnen. Begründet wurde dies mit der Vergleichbarkeit der Situation von arbeitsunfähig Erkrankten mit in Quarantäne befindlichen Personen. Der Arbeitgeber schulde zwar keinen Urlaubserfolg, der Urlaub müsse aber zur uneingeschränkten selbstbestimmten Nutzung der Freizeit zur Verfügung stehen. Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen der Gerichte wurde bereits Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Es bleibt abzuwarten, wie die letzte Instanz entscheiden wird.

Wenn Sie Fragen zu arbeitsrechtlichen oder anderen zivilrechtlichen Sachverhalten haben sollten, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Schuster Rechtsanwälte

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