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Wie man Geldsorgen wieder loswerden kann

Wer merkt, dass er seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann, sollte sich Hilfe holen. Foto: Z. Scheurer/dpa-mag

15.02.2022

Der Kauf auf Raten, ein Immobilienkredit oder das mit einem Darlehen finanzierte Auto: Viele Menschen haben Schulden. Ein echtes Problem sind sie erst, wenn man sie nicht mehr bedienen kann, also wenn Einkommen und Vermögen dauerhaft nicht mehr ausreichen, um die Rückstände wieder auszugleichen. Dann ist von Überschuldung die Rede.„Die Ursachen hierfür sind so vielfältig wie die Menschen selbst“, sagt Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dennoch lassen sich drei häufige Auslöser für eine Überschuldung ausmachen. Das sind laut Föller Einkommensverlust - «ganz gleich, ob ganz arbeitslos oder nur wie jetzt in der Corona-Pandemie viele in Kurzarbeit» - Trennung und Scheidung oder gar der Tod eines Mitverpflichteten. Das Konsumverhalten sei nur in den seltensten Fällen die Ursache einer Überschuldung, sagt Föller.


Das belegt auch der jährliche Überschuldungsreport des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Im aktuellen Report aus dem Jahr 2021 war Arbeitslosigkeit in fast 23 Prozent der Fälle der Grund für eine Beratung, gefolgt von Krankheit (rund 11 Prozent) und Scheidung oder Trennung (knapp 10 Prozent). Insgesamt waren damit nahezu die Hälfte der Fälle (rund 45 Prozent) Ereignissen zuzurechnen, auf die Betroffenen nur eingeschränkten Einfluss haben.

Sprechstunden bei Schuldnerberatungsstellen

Doch in eine Verschuldungsspirale geraten die meisten in der Regel nicht von jetzt auf gleich. Es gibt Warnzeichen. „Das kann etwa ein ständig genutzter Dispokredit sein“, sagt Sally Peters, geschäftsführende Direktorin des iff. Das kann ein Hinweis darauf sein, dass man mit den laufenden Einnahmen nicht hinkommt. Wenn die unbezahlten Forderungen und Rechnungen sich häufen, heißt es in erster Linie: schnell handeln. Doch wie raus aus den Schulden? „Nahezu jede Schuldnerberatungsstelle bietet offene Sprechstunden oder Telefonsprechstunden an, die sollte man nutzen“, rät Peters. Für Verschuldete gibt es auch Tipps, etwa auf einem Infoportal der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG SB).

Einnahmen und Ausgaben aufstellen

„Wichtig ist, sich in einem ersten Schritt einen Überblick über die eigene Finanzlage zu verschaffen“, sagt Susanne Krehl, Mitgründerin der Finanzapp Fabit. Das heißt: Einfach mal auflisten, welche Schulden man hat, wie viele Zinsen darauf anfallen und wann das Geld spätestens zurückgezahlt sein muss. Im nächsten Schritt geht es darum, sich Einnahmen und regelmäßige Ausgaben wie Miete oder Lebensmitteleinkäufe genauer anzuschauen. Welche Ausgaben sind ein Kann, welche ein Muss? Wo lässt sich sparen? Dabei kann einem ein Haushaltsbuch helfen, in dem man regelmäßig alle Ausgaben im Detail notiert. Ein solches Haushaltsbuch lässt sich traditionell in einer Kladde führen - oder über eine App.

Kosten reduzieren und Schulden abbauen

„Das Schlimmste, was man als verschuldete Person tun kann, ist, den Kopf in den Sand zu stecken“, sagt Susanne Krehl, die mit ihrer App die Finanzplanung vereinfachen will. Stattdessen ist es besser, sich zügig mit seinen Finanzen zu befassen.

Geht es nun darum, die Einnahmen aufzubessern, um Schulden schneller abbezahlen zu können, bietet es sich beispielsweise an, einen Nebenjob anzunehmen, rät Krehl. Diejenigen, die ihren Keller oder Dachboden aufräumen und gut erhaltene Sachen verkaufen, können mit den Erlösen ebenfalls die Höhe ihrer Einnahmen aufstocken.

Wichtig ebenfalls: Mit Gläubigern wie etwa Vermietern sprechen. „Offen und ehrlich zu sein, ist der beste Weg“, sagt Susanne Krehl. Überhaupt: „Auch wenn es abgedroschen klingt“, sagt auch Sally Peters, „reden hilft.“ (dpa)

Wenn die Werkstatt (vermeintlich) zu teuer nach dem Unfall repariert, wer muss die Kosten tragen?

Ein unverschuldeter Unfall passiert leider immer leider ganz schnell. Man nimmt am Straßenverkehr teil, macht nichts falsch und trotzdem kommt es zu einem Unfall, weil jemand anderes nicht aufgepasst hat oder abgelenkt war. Das ist erst einmal nicht so schlimm, denkt man da als Geschädigter, wenn niemand verletzt ist. Die Versicherung vom Unfallverursacher meldet sich und ist bereit den Schaden zu regulieren, den der Geschädigte bereits durcheinen Gutachter hat ermitteln lassen. Das Auto wird in die Werkstatt gebracht und ordnungsgemäß repariert. Doch dann sagt die Versicherung, dass sie nicht die gesamten Reparaturkosten bezahlen will, da die Werkstatt vermeintlich falsch repariert habe und damit unnötige Kosten angefallen seien.

So erging es auch einem Geschädigten aus Bad Segeberg, dem es genauso erging, wie vielen anderen Geschädigten auch, wenn die Versicherung im Nachgang der Reparatur den Schaden kürzen will.

Hierzu werden von der Versicherung eigens beauftragte Sachverständigenbüros vorgeschoben, die die vermeintlich unberechtigt entstandenen Reparaturkosten kürzen sollen. So auch in dem Fall welcher vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg entschieden werden musste (AG Bad Seeberg Urteil vom 20.01.2022 Az.: 17b C 272/21). Dort hatte die Versicherung nach Durchführung der Reparatur die Lackierkosten beanstandet, welche vermeintlich zu hoch sein sollten. Diese Lackierkosten waren zuvor bereits im dem vom Geschädigten vorgelegten Sachverständigengutachten enthalten gewesen, auf dessen Grundlage der Reparaturauftrag erfolgt ist.

Das Amtsgericht hat in seiner Entscheidung ganz klar festgestellt, dass die gekürzten Lackierkosten in Höhe von 424,26 € zu zahlen sind und schließt sich damit der obergerichtlichen Rechtsprechung an. Der Geschädigte darf nur den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen, wobei im Rahmen dessen auch Mehrkosten zu ersetzen sind, die ohne seine Schuld durch unsachgemäße Maßnahmen der Reparaturwerkstatt entstehen. Der Schädiger somit trägt das sog. Werkstatt - und Prognoserisiko. Diese Kosten sind daher auch von der Versicherung zu bezahlen.

Bei der Vielzahl entsprechend ungerechtfertigter Kürzungen sollten Geschädigte daher immer von Anfang an anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um den gesamten, entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen, wozu auch die Anwaltskosten selbst gehören.

Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Verkehrsrecht Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV

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