Sollten sich die Eltern nicht einigen können, bei wem die Kinder künftig leben sollen, dann ist das Jugendamt einzuschalten, um zu vermitteln. Scheitert auch die Vermittlung, so muss das Gericht entscheiden. Grob falsch ist es, zuerst mit den Kindern auszuziehen und dann erst das Gericht anzurufen. Wer eigenmächtig handelt, kann vom Gericht verpflichtet werden, die Kinder in den Haushalt des anderen Elternteils zurück zu bringen. Dann hat man das Gegenteil von dem, was der Ausziehende wollte.
Männer haben bei Gericht keinen Nachteil, wenn sie die Kinder zu sich nehmen wollen. Die Entscheidung zwischen Vater und Mutter ist völlig offen geworden.
Das Jugendamt kann beraten und Hilfestellung geben, aber nicht anstelle der Eltern entscheiden. Man sollte vor einem Gespräch beim Jugendamt schon wissen, was man will und welche Rechte man hat. Auch beim Jugendamt muss man schauen, wo man bleibt.
Vordringlich und wichtig bei Trennung und Scheidung ist der rechtzeitige Rat des spezialisierten Anwaltes. Lassen Sie sich nach Möglichkeit noch vor der Trennung beraten, also zu einem Zeitpunkt, wo noch viele Weichen gestellt werden können. Später Rat ist oft teurer Rat.
Michael Barth Fachanwalt für Familienrecht
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Trennung und Ehescheidung führen dazu, dass die Eltern künftig getrennte Haushalte führen. Spätestens mit dem Auszug eines Partners aus der Ehewohnung ist zu entscheiden, wo die Kinder künftig wohnen sollen. Nur volljährige Kinder können selbst entscheiden, wo sie leben wollen. Für alle minderjährigen Kinder müssen die Eltern entscheiden. Auf einen vernünftigen Wunsch der Kinder ist zu achten, ebenso auf Persönlichkeit und Neigung des Kindes. Aber entscheiden müssen die sorgeberechtigten Eltern schon selbst. Falsch ist es daher, wenn dem Kind vermittelt wird, es habe die Wahl zwischen Vater und Mutter. Grob falsch ist es, wenn dem Kind gesagt wird, es müsse sich zwischen Vater und Mutter entscheiden. Es schädigt das Wohl des Kindes in hohem Maße, wenn es als Schiedsrichter der Eltern missbraucht wird, wenn das Kind entscheiden soll, was die Eltern nicht entscheiden können oder nicht entscheiden wollen. Dem Kind wird in diesem Fall eine Verantwortung aufgeladen, die es nicht tragen kann und nicht tragen soll.