Ausschluss des Kindesumganges 

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Ausschluss des Kindesumganges 

24.01.2022

Viele Eltern befürchten, dass der Umgang mit dem anderen Elternteil dem Kind Schaden zufügt. Daher wünschen sie sich, dass künftig kein Umgang mehr stattfindet soll. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, oft spielen Alkohol, Drogen und Gewalt eine Rolle oder der Vorwurf, der andere Elternteil vernachlässige die Erziehung- oder Aufsichtspflicht. Es geht im Kern also um Kindeswohlgefährdung. Der Ausschluss des Umgangs kann gerichtlich durchgesetzt werden, indem dort beantragt wird, dass der Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind vollständig ausgeschlossen wird.Da hierbei in das gesetzlich gewährleistete Recht auf Umgang eingegriffen wird, kann ein Umgangsausschluss nur in Betracht kommen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet werden würde. Wichtig ist, dass es ausschließlich auf das Wohl des Kindes ankommt. Dies wird von dem Gericht beurteilt. Konflikte auf der Elternebene sollen und dürfen auf diese Weise nicht gelöst werden. Auch spielen persönliche Vorstellungen des betreuenden Elternteils, wie der Umgang inhaltlich am besten durchzuführen wäre, keine Rolle. Der Umgangsausschluss darf keine „Strafe“ darstellen.Bestehen Zweifel, dass der Umgangsberechtigte den Umgang zum Wohle des Kindes durchführen kann, kommt als „milderes Mittel“ der begleitete Umgang in Betracht. Dann findet der Umgang nicht mehr mit dem Umgangsberichtigten allein, sondern in Begleitung einer dritten Person statt. Dies kann ein Verwandter oder aber auch ein Mitarbeiter eines Trägers der Jugendhilfe sein. Viele Gefahren können bereits durch den begleiteten Umgang ausgeschlossen werden.In jedem Fall sollte man stets genau hinschauen und bei Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes nach dem Umgang näher hinsehen. Manchmal liegt es auch nur an den Umständen des Umgangs, indem er zu unregelmäßig oder zu für das Kind nicht angemessenen Zeiten stattfindet. Dann kann bereits eine Änderung der Umgangsmodalitäten Besserung bringen.Wenn Sie sich Sorgen machen, dass der Umgang ihrem Kind schadet, dann sollten Sie sich hierzu unbedingt von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt individuell beraten lassen.Andreas LauFachanwalt für Familienrecht

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