Seit Januar: Zwangsgutscheine können bald ausgezahlt werden

Ihr Recht ist unser Ziel

Seit Januar: Zwangsgutscheine können bald ausgezahlt werden

Wegen der Corona-Pandemie wurden viele Veranstaltungen abgesagt. Betroffene erhielten zum Ausgleich häufig Gutscheine. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-mag

24.01.2022

Egal ob Konzert, Theateraufführung oder Sportveranstaltung: Der Corona-Pandemie sind viele Veranstaltungen zum Opfer gefallen. Betroffene Besucherinnen und Besucher bekamen oft kein Geld zurück, sondern stattdessen einen Gutschein.Die gute Nachricht: Wer einen solchen Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 noch nicht eingelöst hat, kann sich den Betrag zu Beginn des neuen Jahres in vielen Fällen auszahlen lassen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.Entscheidend dafür ist, wann das Ticket gekauft wurde. Denn die sogenannte Gutscheinlösung gilt seit 20. Mai 2020 rückwirkend für Eintrittskarten, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Der Veranstaltungstermin ist unerheblich.Bei Karten, die nach dem 8. März 2020 gekauft wurden, können sich Kundinnen und Kunden nach Ansicht der Verbraucherschützer den Ticketpreis erstatten lassen, wenn das Event ausgefallen ist. (dpa)   

MOZ.de Folgen