Viele Medien berichteten von zwölfjährigen Archie, einem Jungen aus England, der hirntot im Krankenhaus lag. Die Eltern wollten nicht, dass die Maschinen abgestellt werden, sind aber vor Gericht mit ihrem Anliegen gescheitert. In Deutschland ist ein Mensch rechtlich betrachtet tot, wenn der Hirntod eingetreten ist, wenn das Hirn also keine Funktionen mehr zeigt (das ist der Unterschied zum Wachkoma). Ärzte dürfen die Maschinen dann abstellen. Doch könnten die Eltern dies verhindern? Denkbar ist, dass sie unter Berufung auf ihr Sorgerecht einen Antrag auf Unterlassen des Abstellens stellen oder auf die Verpflichtung, die Maßnahmen zu erhalten. Das dürfte keine Angelegenheit für das Familiengericht sein, sondern in die Zuständigkeit des Landgerichts fallen. Die Zulässigkeit der Klage kann man schon mit einem Fragezeichen versehen: Können die Eltern das Kind überhaupt noch vertreten, wenn es tot ist? Doch hier sind die Hürden nicht so hoch. Bejaht das Gericht die Zulässigkeit, stellt sich die Frage nach einer Anspruchsgrundlage, also nach einem Gesetz, das dem Kind das geforderte Recht gibt. Hier ist bei den normalen" Gesetzen nichts ersichtlich.
Also wird man versuchen, den Anspruch aus dem Grundgesetz abzuleiten und dem dort geregelten Recht auf Leben (Art. 2) und die Menschenwürde des Art. 1. Auch würde man wohl Art. 6 ins Feld führen, der Elternrechte schützt. Den Eltern wird man die Entscheidung z.B. zubilligen, über die Art der Bestattung oder auch über eine Organspende, jedenfalls bei jüngeren Kindern, zu entscheiden. Mit dem hiesigen Anliegen hätten die Eltern aber wohl keinen Erfolg.
Auch eine Klage der Eltern nicht als Vertreter des Kindes, sondern aus eigenem Elternrecht kann man diskutieren, ebenso wie die Anrufung des Verwaltungsgerichts. Der Ansatz wäre hier, den Staat auf ein Tätigwerden zur Gefahrenabwehr in Anspruch zu nehmen. Scheitern wird auch dies, weil es für ein hirntotes Kind keine Gefahr mehr gibt, die er abwenden könnte. Der Schaden hat sich bereits schlimmstmöglich realisiert.
Dr. Christoph Schäfer, MBA Fachanwalt für Familienrecht bei Fachkanzlei Wendelmuth Rechtsanwälte.
Top Kanzlei 2021 und 2022 im Familienrecht lt. Magazin Stern.
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