Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Maßstab für das Scheitern ist die Zeit der Trennung von Tisch und Bett. Die Trennungszeit muss mindestens ein Jahr betragen, sofern kein besonderer Härtefall vorliegt.
Solche Härtegründe sind nur in äußerten Notfällen gegeben. In 99,9 % aller Fälle ist das Trennungsjahr einzuhalten.
Nach diesem einen Trennungsjahr kann die Ehe auch dann geschieden werden, wenn der andere Ehegatte der Scheidung widerspricht. Es gibt kein Vetorecht! Bei Widerspruch muss vor Gericht nur klargestellt werden, dass der Entschluss zur Beendigung der Ehe ernsthaft ist und der scheidungswillige Partner die eheliche Gemeinschaft dauerhaft und endgültig ablehnt.
Sollten bereits drei Trennungsjahre verstrichen sein, so wird das Scheitern der Ehe unwiderleglich vermutet. Selbst auf Einspruch des anderen Gatten bedarf es keiner weiteren Darlegung. In keinem Fall sind die persönlichen oder gar intimen Gründe des Scheiterns auszubreiten. Auch auf die Schuld komm es nicht an.
Aber Obacht! Was heißt Trennung? Man sagt gerne „Trennung von Tisch und Bett", aber was heißt das in der Praxis?
Zu einer richtigen Trennung im Sinne des Gesetzes gehört nicht unbedingt, dass ein Partner auszieht. Notwendig ist jedoch, dass die Schlafstellen getrennt werden und keine gemeinsame Wirtschaftsführung mehr stattfindet. Die Konten sind zu trennen und die Hausarbeit (z.B. Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen) erledigt jeder nur für sich selbst. Wenn keiner auszieht, muss man wie in einer Wohngemeinschaft getrennt leben und getrennt wirtschaften. Auch die Mahlzeiten sollten nicht mehr gemeinsam eingenommen werden. Gemeinsame Urlaube oder Familienbesuche sind tabu. Das ist nicht immer einfach bei Paaren, die den Kindern zuliebe" oder wegen enger finanzieller Mittel noch in einer Wohnung oder im eigenen Haus leben.
Bitte holen Sie rechtzeitig den Rat eines auf Familienrecht spezialisierten Fachmannes ein. Am besten schon vor der Trennung, da dann noch zahlreiche Weichen in Ihrem Sinne gestellt werden können.
Rechtsanwalt Michael Barth
Fachanwalt für Familienrecht
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