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Welche Versicherungen enden, welche weiterlaufen

Formlose Mail genügt oft vorerst: Angehörige sollten Versicherungen schnell informieren, um keine Fristen zu verpassen. Foto: Christin Klose/dpa-mag

09.03.2026

Wenn ein Angehöriger stirbt, kann die Trauer lähmend sein. Dabei sind allerlei organisatorische Dinge zu erledigen. Auch die Versicherungsverträge des Verstorbenen sollten Hinterbliebene dann auf dem Schirm haben.

Denn bei einigen von ihnen sollte der Todesfall schnellstmöglich gemeldet werden, um Leistungen zu erhalten, andere sollten gekündigt oder umgeschrieben werden, wieder andere enden einfach automatisch. Der Bund der Versicherten (BdV) gibt einen Überblick, der Hinterbliebenen in der oft schwierigen Zeit helfen kann:

Unternehmen aus der Region

Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung mit Todesfallleistung:

Bei sämtlichen Versicherungen, bei denen im Todesfall eine Leistung gezahlt wird, sollten Angehörige umgehend den jeweiligen Versicherer informieren. Grund: Die Fristen für die Meldung sind oft sehr kurz. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen hilft dabei, herauszufinden, welche Frist konkret gilt. Eine erste formlose Mitteilung per Mail genügt dafür, sämtliche erforderlichen Nachweise können später nachgereicht werden.

Krankenversicherung:

Die Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Mitversicherte Personen können den Vertrag allerdings fortführen, wenn sie sich innerhalb von zwei Monaten nach dem Todesfall darum kümmern, den Vertrag auf sich umzuschreiben.

Hausratversicherung:

Bei vielen Anbietern bleibt der Schutz noch zwei Monate nach dem Tod bestehen. Das soll den Erben auch während der Zeit der Haushaltsauflösung noch Versicherungsschutz gewährleisten. Übernehmen Erbinnen und Erben die Wohnung,werden sie aber automatisch neue Versicherungsnehmer.

Familienhaftpflichtversicherung:

Bis zur nächsten Beitragsfälligkeit besteht der Schutz in jedem Fall. Zahlt der hinterbliebene Ehepartner die Prämie weiter, geht der Vertrag auf ihn oder sie über.

Wohngebäudeversicherung:

Diese Police geht nach dem Tod des Versicherungsnehmers automatisch auf die Erben eines Hauses über. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. Gekündigt werden kann in der Regel nur mit Dreimonatsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Kfz-Versicherung:

Auch die Kfz-Versicherung geht automatisch auf die Erben eines Fahrzeugs über. Auch hier ist lediglich eine reguläre Kündigung möglich. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn das Fahrzeug verkauft wird. Der neue Eigentümer kann die bestehende Versicherung dann innerhalb eines Monats nach Kauf kündigen. dpa


Keine Erben - was nun?

Wer keine Nachkommen hat, stellt sich mit zunehmendem Alter vielleicht die Frage: “Wen setze ich als Erben ein?“ Manchmal sind es dann Verwandte, Freunde oder Nachbarn, die man bedenken möchte. Ist dies nicht der Fall oder nicht möglich, ist guter Rat teuer. Denn, wenn es keine Erben gibt, erbt der Staat. Dies entspricht zumeist aber nicht dem Sinne des Erblassers.

Eine sichere Möglichkeit, sein Erbe in gute Hände zu geben, könnte sein, eine gemeinnützige Organisation zu bedenken Diese verwendet das Vermögen für einen guten Zweck. Am besten hält man Ausschau nach einer Organisation, deren Arbeit man wichtig findet. Und sinnvoll ist es auch, wenn sie sich im Umgang mit Nachlässen auskennt.

In der Region Brandenburg bietet sich zum Beispiel die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal an. Seit 1905 ist sie bekannt für die einfühlsame Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, Kindern und älteren Menschen. Nachlässe zugunsten der Stiftung werden direkt dafür verwendet. Die Stiftung verfügt über langjährige Erfahrung. Mitarbeitende sind damit betraut, verantwortungsvoll und diskret Menschen zu begleiten und das Erbe zu erfüllen.

Wer sich informieren möchte, kann den Ratgeber „Mein Erbe in guten Händen“ der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal bestellen. Kontakt: Tel: 03338 - 66 784, zukunftstiften@lobetal.de. Bettina Charlotte Hoffmann steht auch gern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.