Immer mehr Menschen möchten mit ihrem Testament nicht nur ihre Familie absichern, sondern auch Gutes tun. Fast die Hälfte der Deutschen (46 Prozent) kann sich laut einer Forsa-Umfrage vorstellen, gemeinnützige Organisationen im Nachlass zu bedenken. Doch wie lässt sich das gut regeln – ohne dass Streit in der Familie entsteht? Nora Dieckmann, Justiziarin bei den SOS-Kinderdörfern weltweit, gibt praktische Tipps für die Nachlassgestaltung. „Erbstreit entsteht oft durch Überraschungen oder unklare Formulierungen. Wer seine Entscheidungen offen kommuniziert, beugt Konflikten frühzeitig vor“, erklärt sie.
1. Frühzeitig sprechen Reden
Sie rechtzeitig über Ihre Pläne. Ob Sie nur Ihre Angehörigen absichern oder zusätzlich Gu-tes tun möchten: Offene Gespräche erhöhen das Verständnis und die Akzeptanz bei den Erben.
2. Klar und rechtssicher formulieren
Ein Testament sollte vollständig handschriftlich, eindeutig formuliert und mit Ort, Datum sowie Unterschrift versehen sein. Bei komplexen Nachlässen – zum Beispiel mit Immobilien oder Unternehmen – ist ein notarielles Testament empfehlenswert.
3. Pflichtteile bedenken
Pflichtteilsberechtigte Personen wie Kinder oder Ehepartner:innen haben Pflichtteilsansprüche, wenn sie nicht im Testament bedacht werden. Wer sie im Testament berücksichtigt, mindert allerdings Konfliktpotenzial. Zuwendungen zu Lebzeiten sind nur dann auf den Pflichtteil anzurechnen, wenn dies vor oder spätestens bei der Zuwendung entsprechend bestimmt wurde.
4. Gemeinnützige
Organisationen einbeziehen Möchten Sie die SOS-Kinderdörfer oder andere Institutionen im Testament bedenken, hilft das offene Gespräch mit der Familie. Wenn Angehörige das Motiv verstehen, steigt die Akzeptanz und der Familienfrieden bleibt gewahrt.
5. Mediation nutzen, wenn es knirscht
Bereits bestehende Konflikte lassen sich durch eine neutrale Vermittlung lösen. Mediation macht Erwartungen sichtbar und hilft dabei. akz


