Patientenverfügung so genau wie möglich

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Patientenverfügung so genau wie möglich

Bei der künstlichen Beatmung gibt es zwei unterschiedliche Verfahren. MARIJAN MURAT

04.11.2023

Künstliche Beatmung: Wer diesen Begriff hört, denkt womöglich an wochenlanges Koma, an einen Schlauch in der Luftröhre, angeschlossen an ein Beatmungsgerät. Und hat vielleicht den Impuls: Das möchte ich auf gar keinen Fall.

Unterschiede beachten

Wer eine künstliche Beatmung in der Patientenverfügung für den Ernstfall ausschließen will, sollte jedoch im Blick haben, dass es auch die sogenannte nicht-invasive Beatmung gibt. Darauf macht der Verband pneumologischer Kliniken (VPK) aufmerksam.

Mit dem Arzt sprechen

Die Lungenärztinnen und -ärzte raten daher dazu, die eignen Wünsche in der Patientenverfügung konkret zu formulieren. So ist es möglich, eine invasive Beatmung auszuschließen, die nicht-invasive aber zuzulassen. Wer sich unsicher ist, kann zum Beispiel im Gespräch mit Hausarzt oder -ärztin mehr Klarheit bekommen. Die nicht-invasive Beatmung gilt laut dem VPK als schonender.

Sie funktioniert über eine Mund-Nasen-Maske, die abgesetzt werden kann. Anders als bei der invasiven Beatmung wird kein Schlauch in die Luftröhre eingeführt. Allerdings kann die nicht-invasive Beatmung nicht in allen Fällen zum Einsatz kommen. dpa-mag


Medikationsanalyse vor Ort

Viele Ältere bekommen Medikamente verordnet, die für sie potenziell ungeeignet sind. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido). Wer sich professionell beraten lassen möchte, kann das in der Apotheke im Zuge einer Medikationsanalyse tun. Die Kosten für eine Medikationsanalyse in der Apotheke tragen die gesetzlichen Krankenkassen einmal im Jahr für alle Versicherten, die dauerhaft mindestens fünf ärztlich verordnete Medikamente einnehmen. Darauf macht die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) aufmerksam.

Wer das Angebot in Anspruch nehmen möchte, macht einen Termin mit der jeweiligen Apotheke aus. Steht der an, bringt man nicht nur alle ärztlich verordneten Medikamente mit. Einpacken sollte man auch Nahrungsergänzungsmittel, Selbstmedikation, Arztbriefe, Entlassbriefe aus dem Krankenhaus, Medikationspläne und Laborwerte. Dazu rät Alexander Schmitz, Apotheker in Dannenberg. Der Apotheker nimmt all diese Medikamente und ihre Dosierungen auf und stellt weitere Fragen, zum Beispiel zu Beschwerden oder Ernährungsgewohnheiten. Nach der Auswertung steht ein zweiter Termin an. Dort werden Erkenntnisse, Probleme und Risiken besprochen und auch mögliche Lösungen. dpa-mag