Ständiger Lärm kann nicht nur lästig sein, sondern auch die Gesundheit gefährden. Deshalb wird hier erläutert, welche Rechte man bei Lärm am Arbeitsplatz hat und was der Arbeitgeber tun muss, um sicherzustellen, dass das Arbeitsumfeld angemessen ruhig ist.
Lärmschutz am Arbeitsplatz: Gut zu wissen
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen, auch in Bezug auf den Schutz vor Lärmbelastung, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür.
Das legen Gesetze wie die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die Arbeitsstättenverordnung fest. Daher ist es wichtig, dass der Lärmpegel am Arbeitsplatz so niedrig wie möglich gehalten wird.
Laut Oberthür muss der Arbeitgeber sogar eine Gefährdungsbeurteilung führen, um festzustellen, ob der Lärmpegel zu hoch ist. Wenn ja, muss der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen durchführen, die den Lärm reduzieren. Aber: Das müssen nicht unbedingt Noise Cancelling-Kopfhörer sein
Wenn man das Gefühl hat, dass der Lärm am Arbeitsplatz die eigene Gesundheit beeinträchtigt, sollte man das Gespräch mit dem zuständigen Vorgesetzten suchen. Mögliche Lösungen könnten laut Oberthür sein, eventuelle Musik am Arbeitsplatz zu reduzieren oder zu verbieten, sowie die Bereitstellung von Kopfhörern, die Lärm dämpfen. dpa


