Tipps zum Umzug trotz Corona

Umzug leicht gemacht!

Tipps zum Umzug trotz Corona

Parkplatzmangel: Rechtzeitig einen Stellplatz für den Umzugstag blockieren

Sicher von A nach B: Wenn sowohl die Mitarbeiter der Möbelspedition als auch die Auftraggeber umsichtig handeln, kann der Umzug wie geplant stattfinden. Foto: AMÖ/txn

26.04.2021

Wer seinen Umzug schon lange geplant hat, muss ihn wegen der Corona-Beschränkungen nicht verschieben: Wie der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. mitteilt, stehen seine Mitgliedsunternehmen allen Umzugswilligen auch in diesen ungewöhnlichen Zeiten zur Seite.Um den Profis die Arbeit in Krisenzeiten zu erleichtern, hier ein paar Tipps: Sollte ein Mitglied der Umzugsfamilie oder jemand aus deren Umfeld von der Viruserkrankung betroffen sein oder ein Verdacht bestehen, im Vorfeld unbedingt auch den Möbelspediteur informieren. So kann geprüft werden, ob der Umzug wie geplant stattfinden kann, oder ob eine Verschiebung des Umzugstermins sinnvoller ist.

Da viele Menschen derzeit zu Hause sind und ihre Autos stehen bleiben, ist es besonders in Wohngebieten schwer, Halteverbotszonen für Umzugs-Lkw einzurichten und einzuhalten. Hier hat es sich bewährt, Nachbarn rechtzeitig vor dem Umzug darauf hinzuweisen, ausreichend Platz für den Lkw freizulassen. Für die Mitarbeiter ist es hilfreich, wenn in der neuen Wohnung die Abstellplätze für Möbel gekennzeichnet sind. Das erspart nicht nur Zeit, sondern auch Nachfragen, sodass sich der Sicherheitsabstand besser einhalten lässt.

Auch während des Umzugs sollten die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden: Husten und Niesen in die Armbeuge, Händeschütteln vermeiden sowie ein körperlicher Abstand von 1,5 m. Die Mitarbeiter des Umzugsunternehmens sollten die Möglichkeit haben, sich regelmäßig die Hände zu waschen. Und sie sollten ihre Pausen machen können, ohne dabei mit anderen Personen in Kontakt zu kommen. Ausgiebiges Lüften während des Umzugs ist unerlässlich, sowohl in den alten als auch in den neuen Räumlichkeiten. (txn)

Zusammenziehen - aber richtig

Mietvertrag: Was ist rechtlich wichtig?

Im Mietvertrag sollten immer beide Partner stehen – dann haften nämlich beide gemeinsam und auch eine Kündigung ist nur gemeinsam möglich. Das ist besonders wichtig, falls es mit der Zweisamkeit auf Dauer doch nicht klappt.

Aber wie ist das, wenn einer in die Wohnung des anderen zieht? Geht das einfach so? Grundsätzlich ja, wichtig ist aber, dass man vor dem Zusammenziehen den Vermieter informiert. Der darf den Einzug des Partners auch nur in absoluten Ausnahmefällen verbieten – z. B. wenn der neue Freund ein verurteilter Schwerverbrecher ist. Den Mietvertrag kann man übrigens ganz unproblematisch um einen zweiten Mieter erweitern. Dafür reicht ein formloses Schreiben samt Unterschrift aller Beteiligten. (umziehen.de/cr)

Strom: Kein Recht auf Sonderkündigung

Umzüge sind meist stressig: neuen Mietvertrag abschließen, den alten kündigen, Renovierung in Auftrag geben, Möbeltransport organisieren. Und dann stellt sich noch die Frage nach dem Stromanbieter: Zieht der alte Vertrag nun mit um oder muss ein neuer abgeschlossen werden?

Antwort auf diese Frage bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher nur, wenn sie in ihren Vertrag schauen, erklärt Verbraucherzentrale Brandenburg. Daraus ergibt sich, wann der Stromversorger über den Umzug informiert werden soll, und ob der alte Vertrag beendet werden kann. Ein generelles Sonderkündigungsrecht gibt es beim Umzug nicht.

Wer bei seinem Anbieter bleibt, muss dem Unternehmen die neue Adresse und die Zählernummer mitteilen. Es ist ratsam, die Zahlerstände zur eigenen Sicherheit zu notieren oder zu fotografieren. Wird der alte Vertrag nicht fortgesetzt, muss man den Versorger über das Auszugsdatum informieren. Wer einen neuen Anbieter sucht, sollte wissen: In der Regel braucht der neue Versorger etwa zwei Wochen, um die neue Wohnung mit Strom zu beliefern.

Auch wer noch keinen neuen Vertrag geschlossen hat, wird am neuen Wohnort mit Strom beliefert. Dann bekommt man Energie vom örtlichen Grundversorger - diese Art von Versorgung nennt man Ersatzversorgung. (dpa)