Im Durchschnitt wurden im Jahr 2016 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 1734 Euro Werbungskosten für Arbeitnehmer angerechnet. Der Bund für Steuerzahler empfiehlt alle Angaben ausführlich zu dokumentieren. Damit sollen Rückfragen vermieden werden.
Pauschale liegt bei 1000 Euro
Steuerrechtlich hat jede Person automatisch eine Pauschale von 1000 Euro für Werbungskosten. Deshalb macht es erst Sinn die gesammelten Rechnungen zu sortieren, wenn die Ausgaben über dieser Grenze lagen. Wer zum Beispiel nur 400 Euro Werbungskosten hatte, braucht diese nicht extra nachweisen, da die Pauschale höher ist als die Ausgaben.
Diese 1000-Euro-Grenze ist allerdings auch nicht allzu schwer zu erreichen - eigentlich. Denn normalerweise reicht für die meisten schon der tägliche Weg zur Arbeit, um die Pauschale auszufüllen.
Das Problem für 2020: Durch die Corona-Pandemie saßen viele im Homeoffice. Der Weg zur Arbeit fällt damit für die Steuererklärung raus. Das gilt auch für Ausgaben auf Geschäftsreisen, denn auch die fielen im vergangenen Jahr häufig aus.
Ausgaben waren oft geringer
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Unterschied: Wer üblicherweise an 220 Arbeitstagen 20 Kilometer zur Arbeit fährt, kann allein dafür 1320 Euro Werbungskosten geltend machen (Rechenweg: 220 Tage x 20 km x 0,30 Euro für einen einfachen Weg).
Wer im vergangenen Jahr nur 130 Tage in die Firma gefahren ist, kommt auf Fahrtkosten in Höhe von 780 Euro. Wer keine anderen Werbungskosten hatte, kann nicht mehr als die Pauschale beanspruchen.
Homeoffice-Pauschale schafft Ausgleich
Eine kleine Erleichterung gibt es für alle, die zum Beispiel ihren Küchentisch zum Arbeitsbereich umfunktioniert haben aber doch: die Homeoffice-Pauschale. In den Jahren 2020 und 2021 können sie 5 Euro pro Tag - maximal 600 Euro pro Jahr - pauschal von der Steuer absetzen, wenn sie an diesem Tag nicht im Büro gearbeitet haben.
Bei der Homeoffice-Pauschale gibt es allerdings einen Haken: Die 5 Euro gelten nur, wenn man ausschließlich zu Hause war, erklärt der BVL. Wer an einem Tag zusätzlich in die Firma fährt - etwa um Post abzuholen - kann die Tagespauschale nicht geltend machen.
Um die Kosten auch gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, ist es deshalb hilfreich, eine Bestätigung vom Arbeitgeber zu haben, erklärt der BVL. Das gilt besonders in den Fällen, in denen Beschäftigte mal im Büro und mal von zuhause aus gearbeitet haben.
Arbeitsmittel nicht vergessen
Nicht immer ist die technische Ausstattung im heimischen Büro ausreichend gewesen. Hier gilt: Jede Anschaffung für den Arbeitsplatz kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden - vom Laptop über die Schreibtischlampe oder den Bürostuhl.
Bei Arbeitsmitteln gilt: Hat der Gegenstand weniger als 800 Euro netto gekostet, kann er direkt im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Teurere Arbeitsmittel müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Wer für dienstliche Belange auch seinen eigenen Telefonund Internetanschluss nutzt, kann einen Teil der Ausgaben ebenfalls absetzen. Arbeitnehmer können 20 Prozent der jeweiligen Monatsrechnung, maximal aber 20 Euro pro Monat als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Alternativ können auch Arbeitgeber die Kosten pauschal steuerfrei erstatten. (dpa)
Fristverlängerung: Für Steuererklärung 2019 bleibt mehr Zeit
Ob Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen - die Corona-Krise sorgt bei vielen Steuerexperten für mehr Arbeit als in anderen Jahren. Deshalb gibt es mehr Zeit für die Steuererklärung 2019, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt wurde, teilt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) mit.
Neuer Stichtag für die Steuererklärung 2019 sollte zunächst der 31. März werden. Inzwischen haben sich Bundestag und Bundesrat auf den 31. August 2021 geeinigt. (dpa)
Umfrage: Sparer wollen Sicherheit
Sicherheit - kaum etwas scheint für die Bundesbürger bei der Geldanlage wichtiger zu sein. Das zeigt zumindest eine aktuelle Umfrage von Kantar im Auftrag der Postbank. Für rund 91 Prozent hat Sicherheit demnach Priorität, 4,5 Prozent meinen, dass es ihnen eher unwichtig sei, ihr Geld in Sicherheit zu wissen; 4,4 Prozent ist dieser Aspekt egal.
Auf Rendite legen hingegen nur knapp 71 Prozent der Bundesbürger Wert. Den restlichen rund 29 Prozent ist das nicht so wichtig. Nur etwa 44 Prozent der Befragten räumen der Nachhaltigkeit einer Geldanlage Priorität ein. 20,6 Prozent ist die ökologische und/oder soziale Verträglichkeit der Investition unwichtig, 35,3 Prozent ist sie ganz egal.
Dazu passen die bevorzugten Spar- und Anlageprodukte: Das Sparbuch nutzen fast 53 Prozent, das Girokonto rund 34 Prozent. Wertpapiere kommen mit fast 26 Prozent auf den dritten Platz. Nicht ganz dazu passt die erwartete Rendite: Im Schnitt rechnen die Sparer mit einem jährlichen Ertrag von durchschnittlich 5 Prozent aus ihren Geldanlagen. Einlagen auf Girokonten und Sparbüchern werden in der Regel aber gar nicht oder nur sehr gering verzinst.
Für die repräsentative Umfrage im Auftrag der Postbank wurden von Kantar vom 19. Januar bis zum 25. Januar 1000 Verbraucher ab 16 Jahren online befragt. (dpa)