Wer bei der Erstellung der Steuererklärung helfen darf

Steuertipps - Steuererklärung

Wer bei der Erstellung der Steuererklärung helfen darf

Steuerberatungsrecht: Man muss sich nicht allein durch den Jahresabschluss quälen. Allerdings ist der Personenkreis der Helfenden vorgegeben.

Darf nicht jeder: Hilfestellung bei der Steuererklärung leisten. Foto: Christin Klose/dpa-mag

07.05.2024

In Deutschland regelt das Steuerberatungsgesetz, wer bei der Erstellung einer Steuererklärung helfen darf. Und das sieht nur bestimmte Personen und Vereinigungen dafür vor. Aber wer darf das denn nun tun?

In allererster Linie Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, sagt Alexander Kislinger von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Diese Personengruppe sei zur unbeschränkten Hilfestellung befugt. Selbst Lohnsteuerhilfevereine dürften zum Beispiel nur beschränkt, das heißt im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis, Hilfe leisten. Sie sind etwa auf Arbeitnehmer und Rentner spezialisiert.

Allen nicht genannten Personen und Vereinigungen ist eine geschäftsmäßige Hilfeleistung gesetzlich verboten.

Ausnahmen gelten aber grundsätzlich für unentgeltliche Unterstützung.

Auch im Familienkreis darf Hilfe angenommen werden

So dürfen etwa Verlobte, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, Pflegeeltern oder Pflegekinder sowie Verwandte oder Verschwägerte gerader Linie helfen, wenn sie dafür nicht entlohnt werden. Verwandte oder Verschwägerte gerader Linie sind zum Beispiel Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder eines Steuerpflichtigen oder dessen Partnerin beziehungsweise Partners. „Unzulässig ist damit generell die Hilfeleistung gegenüber anderen Personen wie beispielsweise Lebensgefährten, Freunden und Bekannten“, sagt Alexander Kislinger - und zwar ganz unabhängig davon, ob die Hilfe entgeltlich oder unentgeltlich erbracht wird. Ein positiver Nebeneffekt: Mit professioneller Unterstützung verlängern sich jeweils die Abgabefristen zur Einreichung der Steuererklärungen. dpa


Steuerprogramme im Test

Unterstützung bei der Steuererklärung können kostenpflichtige Programme bieten und sie so auch für Laien verständlich machen. Die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 5/2024) hat 31 solcher Softwares von elf unterschiedlichen Anbietern getestet - und zwar sowohl download- und browserbasierte Programme als auch Smartphone-Apps. Sieger in jedem der drei Softwareformate: „Wiso Steuer“ von Anbieter Buhl Data Service für standardmäßig 45,99 Euro. Im Download- und Browser-Format schneidet die Software mit der Note „sehr gut“ ab (1,3 bzw. 1,4), als Mobile App verpasst sie die Topnote mit 1,6 nur knapp. Mit 19,99 Euro deutlich günstiger und sehr gut (1,4), ist als Download-Programm „Tax“ vom selben Anbieter. dpa


Heirat aus rechtlicher Sicht

Steuerrecht

Frisch verheiratet? Dann werden Sie im Jahr der Eheschließung steuerlich automatisch zusammen mit Ihrem Ehepartner veranlagt. Bedeutet: Sie geben eine gemeinsame Steuererklärung ab, sofern Sie nichts anderes bei Ihrem Finanzamt beantragen. Laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) spart das nicht nur Zeit, sondern regelmäßig auch Steuern.

Das umstrittene, aber nach wie vor angewandte Rechenverfahren namens Ehegattensplitting funktioniert so: Das Einkommen der beiden Ehepartner wird zu einem gemeinsamen Haushaltseinkommen addiert. Anschließend wird der Betrag halbiert und die fällige Einkommensteuer für die Hälfte des Einkommens berechnet, so als würde jeder gleich verdienen. Die errechnete Einkommensteuer wird verdoppelt - das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die das Paar ans Finanzamt zahlen muss. dpa