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Recht und Steuern

Familienrecht: Anspruch auf Unterhalt – und das Konto bleibt leer

Wohnvorteil und Trennungsunterhalt bei Verbleib in der gemeinsamen Immobilie: Auswirkungen der ersparten Miete auf Einkommen, Leistungsfähigkeit und mögliche Unterhaltsansprüche nach Ablauf des Trennungsjahres

09.02.2026

Die Eheleute trennen sich. Ein Ehepartner zieht aus, der andere bleibt in der gemeinsamen Immobilie wohnen. In der Praxis ist dies oft die Ehefrau, die zusammen mit den Kindern in Haus oder Wohnung bleibt. Sie arbeitet auf Minijobbasis, weil die Kinder noch klein sind. Der Ehemann hat am Monatsende deutlich mehr Netto in der Tasche. Der Ehemann zahlt Kindesunterhalt und bedient den Immobilienkredit. Die Konstellation, so oder so ähnlich, ist typisch. Die Ehefrau hofft an dieser Stelle auf Unterhalt, denn von z.B. ca. 1.500 € (Kindesunterhalt für zwei kleinere Kinder, Minijob, Kindergeld) kann sie schlecht eine Familie unterhalten.

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Bei der Berechnung von Trennungsunterhalt kommt es auf das eigene Einkommen an. Dabei wird auch der sog. Wohnvorteil beim Wohnen in der eigenen Immobilie berücksichtigt, weil Miete gespart wird. Im Trennungsjahr setzen die Gerichte einen sog. angemessenen Wohnwert an. Dieser richtet sich nach der Frage, welche Wohnung die Ehefrau mit den Kindern gemietet hätte, wenn sie mieten müsste.

Die eigene Leistungsfähigkeit ist hier entscheidend. Ist das Trennungsjahr abgelaufen, wird die tatsächlich ersparte Miete angesetzt. Bekanntlich sind die Mieten stark gestiegen. Hat das Haus eine Wohnfläche von 140 qm, wird schnell ein Wohnvorteil im Wert von z.B. 1.600 € erreicht. Damit steigt das Einkommen der Ehefrau oft auf das Niveau der Einkünfte des Ehemannes, jedenfalls wenn dieser schon Kindesunterhalt und Hausrate gezahlt hat. Manchmal folgt daraus sogar ein Unterhaltsanspruch des Ehemannes. Die Ehefrau bekommt jedenfalls kein Geld überwiesen.

Fazit: Geringverdiener können sich den Verbleib in der eigenen Immobilie oft nur im ersten Jahr nach der Trennung leisten. Auch wenn es bitter ist: Es hilft dann nur, rechtzeitig eine bezahlbare Wohnung zu suchen.

Dr. Christoph Schäfer, MBA

Fachanwalt für Familienrecht bei Fachkanzlei Wendelmuth Rechtsanwälte
Top Kanzlei 2025 lt. Magazin „Wirtschaftswoche“
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