Rentenpunkte sind jetzt noch günstiger als 2024

Rechts- und Steuertipps zum Jahreswechsel

Rentenpunkte sind jetzt noch günstiger als 2024

Gelegenheit nutzen: Ab Januar steigt der zu zahlende Beitrag um vier Prozent.

Ab dem 50. Lebensjahr können Arbeitnehmer freiwillige Ausgleichszahlungen für erwartete Rentenabschläge leisten. Foto: Christin Klose/ dpa-mag

27.12.2023

In Deutschland Beschäftigte sind in der Regel bei der Rentenversicherung pflichtversichert. Teile ihres Entgelts werden dafür direkt einbehalten und abgeführt. Und zwar vom Arbeitgeber, der auch selbst etwas beiträgt. Zusätzlich freiwillige Zahlungen zu leisten, ist eigentlich nicht möglich.

Aber keine Regel ohne Ausnahme. Denn ArbeitnehmerInnen dürfen ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Ausgleichszahlungen für künftig erwartete Rentenabschläge leisten, etwa aufgrund eines vorgezogenen Renteneintritts. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Vorsorgeleistungen sind von der Steuer absetzbar

Dabei können Alleinstehende ihre Altersvorsorgeaufwendungen 2023 bis zur Höchstgrenze von 26 528 Euro von der Steuer absetzen, bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich die Grenze entsprechend. Wichtig zu wissen: Berücksichtigt werden beim Steuerabzug bereits die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die maximale Höhe der freiwilligen Zahlungen, die zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden können, reduziert sich also um die bereits geleisteten Beiträge. Wer ohnehin vorhat, freiwillige Beiträge zu leisten, erledigt das im Idealfall noch bis Ende des Jahres. Denn im Dezember sind die Rentenpunkte noch günstiger zu haben.

Hilfe gibt's online und offline

Ab Januar steigt der zu zahlende Beitrag um rund vier Prozent. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Um wie viel sie ihre Altersrente mit den freiwilligen Zahlungen steigern können, ermitteln Interessierte mithilfe eines Online-Rechners auf dem Informationsportal „Ihre-vorsorge.de“. Informationen zum Thema stellt die Deutsche Rentenversicherung in einer Broschüre zur Verfügung, die heruntergeladen oder bestellt werden kann. Kostenlosen Rat gibt es zudem am Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800/ 10 00 48 00. dpa


Für gute Taten-5 Spenden-Tipps

Mit dem Dezember kommt die Zeit, in der traditionell am meisten gespendet wird. Wer sich unsicher ist, ob die Zuwendung auch wirklich bei den Bedürftigen ankommt, kann mit fünf einfachen Mitteln herausfinden, ob die Organisation wirklich seriös ist. Diese Tipps gibt die Verbraucher Initiative Spenderinnen und Spendern:

1. Spendensiegel: Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt an seriöse Organisationen das DZI-Siegel. Träger des Siegels sind vertrauenswürdig. Auf der Webseite des DZI kann die Gegenprüfung vorgenommen werden, ob die Einrichtung auch wirklich gelistet ist. So können Sie sicherstellen, dass sich Ihr Anbieter nicht mit fremden Federn schmückt.

2. Unterlagen der Organisation prüfen: Seriöse Spendenempfänger stellen sich auf ihrer Webseite ausführlich, seriös und transparent vor. Dem zur Verfügung gestellten Jahresberichten sollte man etwa entnehmen können, welcher Teil der Spendengelder in den eigenen Projekten, der Verwaltung und der Werbung landet. Welche Projekte unterstützt werden, sollte unbedingt angegeben sein.

3. Gemeinnützige Anerkennung: Hat die Organisation eine gemeinnützige Anerkennung oder nicht? Auch das ist ein guter Indikator. Zudem können Sie Ihre Spende nur steuerlich geltend machen, wenn das der Fall ist.

4. Keine Zweckbindung: Damit die bedachte Organisation frei in der Verwendung des Spendengeldes ist, sollten Sie darauf verzichten, einen speziellen Zweck anzugeben. Das erlaubt es den Einrichtungen, die Gelder dort einzusetzen, wo sie gerade am dringendsten benötigt werden. So vermeiden Sie, dass ein Projekt überfinanziert wird, während für ein anderes kaum Gelder vorhanden sind.

5. Ohne Druck spenden: Lassen Sie sich nicht zu einer Spende drängen oder mittels mitleiderregender Bilder überreden - sei es an der Haustüre, in der Fußgängerzone oder durch Spendenbriefe. Eine Spende sollte immer freiwillig erfolgen. Vorsichtig sollten Spendenwillige laut der Verbraucherzentrale Brandenburg auch dann sein, wenn zur Spende eine Unterschrift für eine Fördermitgliedschaft gewünscht wird. Denn damit gingen Betroffene langfristige finanzielle Verpflichtungen ein, die über die einmalige Spende hinausgingen. dpa