Recht und Steuern

Kapitalverluste zum Jahresende steuerlich nutzen

Expertentipp. Wer sich von seiner Bank bis zum 15. Dezember eine sogenannte Verlustbescheinigung ausstellen lässt, kann sich etwas zurückholen.

Verluste mit Kapitalanlagen gemacht? Am Ende des Jahres können diese dazu beitragen, weniger Kapitalertragsteuer zu zahlen - sofern in einem anderen Depot gleichzeitig Gewinne erwirtschaftet wurden. Foto: Benjamin Nolte/dpa-mag

03.02.2026

Verluste gemacht? Kapitalanlagen dienen grundsätzlich dem Zweck, das eigene Vermögen zu vermehren. Und doch kommt auch der umgekehrte Fall vor. Was am Ende des Jahres zunächst ärgerlich erscheint, kann man sich aber zumindest steuerlich zunutze machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Wer sich von seiner Bank bis zum 15. Dezember eine sogenannte Verlustbescheinigung ausstellen lässt, kann die Verluste im Rahmen der Steuererklärung mit möglichen Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnen lassen, die bei Depots anderer Finanzinstitute erwirtschaftet wurden. So kann unter Umständen zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Finanzamt zurückgeholt werden.

Bankübergreifender Ausgleich mit Bescheinigung

Wer den Termin verpasst oder sich die Verlustbescheinigung bewusst nicht ausstellen lässt, dem entgeht der Steuervorteil trotzdem nicht. Er kommt dann aber gegebenenfalls erst später zum Tragen. Gleicht sich der Verlust bei einer Bank bis zum Jahresende nicht automatisch aus, verbleibt dieser beim jeweiligen Institut in einem Verlustverrechnungstopf und wird automatisch ins Folgejahr übertragen. Fallen in diesem oder einem der folgenden Jahre Gewinne an, schmälert der Vorjahresverlust entsprechend den zu versteuernden Gewinn.

Möglichkeiten genau abwägen

„Daher sollten Steuerzahler genau prüfen, welche Möglichkeit gewählt werden soll“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Vor allem für Steuerzahler mit Anlagen bei verschiedenen Kreditinstituten kann sich die Ausstellung der Verlustbescheinigung lohnen“, sagt sie. Der Grund: Ein automatischer, bankübergreifender Verlustausgleich ist eben nicht möglich. Das funktioniert nur via Verlustbescheinigung und Steuererklärung.
dpa


Vermieteter Wohnraum und Steuern

Eigentümer, die vermieten, müssen die Einnahmen versteuern. Im Gegenzug können sie viele Ausgaben, die ihnen rund um den Kauf, die Vermietung und die Instandhaltung entstehen, von der Steuer absetzen. Dafür müssen sie bei der Vermietung allerdings einige Formalien einhalten, betont die Lohnsteuerhilfe Bayern. Sie empfiehlt Vermietern unbedingt auf folgende drei Punkte zu achten:

Damit das Mietverhältnis vom Finanzamt anerkannt wird, braucht es einen schriftlichen Mietvertrag - der sollte zudem der Norm entsprechen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt, einen Mustermietvertrag aus dem Internet oder Schreibwarenhandel zu verwenden. Diese enthielten in der Regel alle nötigen Angaben zum Mietobjekt, Mietbeginn, Mietpreis, dem Betriebskostenabschlag sowie zur Dauer des Mietverhältnisses.

Der Mietvertrag allein reicht dem Finanzamt nicht aus, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Die Behörden prüfen auch, ob die monatlichen Mietzahlungen und Betriebskostenabschläge tatsächlich vom Mieter an den Vermieter fließen. Bankauszüge dienen als Nachweis, Barzahlungen akzeptieren die Finanzämter regelmäßig nicht. Den vollen Steuerabzug berücksichtigt das Finanzamt nur dann, wenn der Wohnraum nicht zum Spottpreis angeboten wird. Konkret muss der Mietpreis mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Entscheidend ist laut Lohnsteuerhilfe Bayern die Warmmiete. Da die Klausel auch für möblierte Wohnungen gilt, sollten Vermieterinnen und Vermieter für möblierten Wohnraum unbedingt einen Zuschlag für die Einrichtung berücksichtigen.

Liegt der Mietpreis bei mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, müssen Vermieterinnen und Vermieter mit einer Berechnung der sogenannten Totalüberschussprognose nachweisen, dass sie damit langfristig trotzdem einen Gewinn erwarten. Ansonsten wird der Steuerabzug prozentual gekürzt. Bei Mieten unterhalb von 50 Prozent der Marktmiete geschieht das automatisch.
dpa