Recht & Steuern

Bestohlen im Urlaub?

Gesichert: Wann die Hausratversicherung zahlt

21.10.2025
Bei einem Diebstahl aus einem verschlossenen Spind am Strand oder im Freibad kommt die Versicherung für den Schaden auf. Foto: Sven Hoppe/dpa-mag
Bei einem Diebstahl aus einem verschlossenen Spind am Strand oder im Freibad kommt die Versicherung für den Schaden auf. Foto: Sven Hoppe/dpa-mag

Angst um Elektronikgeräte oder Wertsachen im Urlaub? Wem im Hotel oder einer gemieteten Ferienunterkunft etwas gestohlen wird, kann auf den Schutz seiner Hausratversicherung bauen.

Denn im Rahmen der Außenversicherung leistet die Police auch, wenn sich Gegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Ersatz nur für Dinge, die nicht offen herumlagen

Voraussetzung ist allerdings, dass die gestohlenen Dinge in einem verschlossenen Raum oder in einem Behältnis im Raum deponiert waren. Auch bei Diebstahl aus einem verschlossenen Spind am Strand oder im Freibad kommt die Versicherung für den Schaden auf. Wird das Handy aber etwa aus dem Rucksack oder vom Sonnentuch entwendet, schauen Betroffene in die Röhre.

Springt die Versicherung ein, entschädigt sie grundsätzlich die Wiederbeschaffung zum Neuwert. Die maximale Entschädigung variiert laut GDV aber. Je nach Vertrag kann sie auf einen festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme gedeckelt sein.

Campingmobile und Wohnwagen sind ausgenommen

Campingfreunde aufgepasst: Campingmobile und Wohnwagen gelten im rechtlichen Sinne nicht als eigener Raum. Deshalb greift die Außenversicherung der Hausrat hier nicht, wenn etwas daraus gestohlen wird.

Für Dauercamper gibt es dem GDV zufolge aber spezielle Camping-Versicherungen. Sie können die Gegenstände im Wohnmobil und mitunter auch dem Vorzelt entsprechend absichern.
dpa


Fahnder in Aktion

Steuerhinterziehung

Es ist eine Situation, die eigentlich niemand möchte: In den frühen Morgenstunden klingelt es und vor der Haustür steht die Steuerfahndung. Das kann unter Umständen jede juristische oder natürliche Person treffen, die es in der Vergangenheit nicht ganz so genau mit der Steuer genommen hat - oder wo das Finanzamt zumindest den Verdacht hegt. Laut Bundesfinanzministerium hat es allein im Jahr 2023 deutschlandweit 34.600 Fälle gegeben, für die die Steuerfahndung zuständig war. Die Summe der entgangenen Steuern habe sich auf rund 2,5 Milliarden Euro summiert. 2023 seien Freiheitsstrafen in Höhe von 1.460 Jahren wegen Steuerhinterziehung verhängt worden. Zahlen für 2024 liegen noch nicht vor. Wer steuerpflichtig ist, muss vollständige und wahrheitsgemäße Steuererklärungen abgeben. Stellen Steuerpflichtige fest, dass eine von ihnen abgegebene Steuererklärung unrichtig oder unvollständig und dass dadurch die Steuerlast unrechtmäßig vermindert wurde, müssen sie dies unverzüglich dem Finanzamt mitteilen. „Verstöße gegen diese Pflichten können den objektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllen“, sagt Gianluca Fischer von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.  
dpa