Auch Beschäftigte im Minijob haben Anspruch auf Pausen. Das gilt zumindest immer dann, wenn sie sechs Stunden oder länger im Einsatz sind. Darauf macht die MinijobZentrale aufmerksam. Diese Regeln sollten Minijobberinnen und Minijobber kennen:
■Pause kann gestückelt werden: Die Pausenzeit muss nicht am Stück genommen werden. Die Unterbrechung muss aber jeweils mindestens15 Minuten lang sein, um als Pause zu zählen
â– Arbeitgeber kann Zeitpunkt vorschreiben: Wann die Pause genommen werden soll, kann der Arbeitgeber vorgeben.
■Freiwillige Pausen sind möglich: Wer kürzer als sechs Stunden im Einsatz ist, kann mit dem Arbeitgeber über eine freiwillige Pause sprechen. Stimmen beide Seiten zu, steht der Pause nichts im Weg. Die Pause ist unbezahlt. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten strengere Vorgaben. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht spätestens nach 4,5 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten vor. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit müssen es mindestens 60 Minuten Pause sein.
dpa
Urheberrecht
Texte, Bilder, Code kundenschnelle erstellt in Semit KI. Doch wem gehören KI-generierte Inhalte? „Der KI-generierte Output ist in der Regel kein urheberrechtlich schutzfähiges Werk des Benutzers oder der Benutzerin, der oder die den Prompt eingibt“, sagt Adél HoldampfWendel vom IT-Branchenverband Bitkom. Nach dem Urheberrechtsgesetz sind nur persönliche geistige Schöpfungen als Werke geschützt. Rein maschinell geschaffene Inhalte seien vom Urheberrechtsschutz ausgenommen.Â
Ob KI-generierte Erzeugnisse ausnahmsweise urheberrechtlichen Schutz genießen, hänge vom Einzelfall ab. Entscheidend sei der steuernde Einfluss des Menschen und die Begrenzung des Gestaltungsspielraums der KI, zum Beispiel durch präzise Vorgaben im Prompt.
dpa