Quiet Vacation

RECHT & STEUERN

Quiet Vacation

Stiller Urlaub? Was kann bei eigenmächtiger Verlagerung des Arbeitsortes ins Ausland passieren?

Heimlich in den Urlaub zu fahren und von dort aus zu arbeiten, kann ernsthafte Konsequenzen haben. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

02.09.2024

Ein paar Tage verreisen und von dort aus arbeiten? Klingt verlockend, denn viele Bürojobs können ja im Prinzip von überall aus erledigt werden. „Quiet Vacation“ (stiller Urlaub) nennt man das. Doch so einfach ist es arbeitsrechtlich nicht. Heimlich in den Urlaub zu fahren und von dort aus zu arbeiten, kann sogar ernsthafte Konsequenzen haben. Die Jobplattform Monster hat in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen YouGov Deutschland in einer Umfrage 1330 Beschäftigten die Frage gestellt, was sie davon halten, heimlich und während der Arbeitszeit in den Urlaub zu fahren.

Die Erkenntnisse:

- Ungefähr ein Drittel der befragten Beschäftigten (32 Prozent) finden, dass das überhaupt nicht geht und es selbst nie machen würden.
- 10 Prozent der Befragten gaben an, dass sie finden, dass nichts dabei ist, solange die Arbeit nicht darunter leidet.
- 5 Prozent haben es auch schon mal gemacht.
- 23 Prozent der Befragten wäre Quiet Vacation gar nicht möglich, weil die Art der Arbeit es gar nicht möglich macht.
- Das Melden von Kolleginnen und Kollegen, die heimlich im Urlaub sind, scheint unter Beschäftigten nicht weit verbreitet zu sein. 16 Prozent gaben an, dass sie dies selbst nie tun würden, aber auch ihre Kolleginnen und Kollegen nicht beim Arbeitgeber melden würden.
- Für 14 Prozent spielt es keine Rolle, solange sie selbst keinen Schaden oder Mehrarbeit dadurch haben. Lediglich sieben Prozent der Befragten würden solche Vorfälle ihrem Arbeitgeber melden.

Dürfen Arbeitnehmer überhaupt aus dem Ausland arbeiten?

Aber ist das mit dem stillen Urlaub nun erlaubt, oder nicht? „Arbeit ist nur an den vereinbarten Arbeitsorten zulässig“, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. Arbeitnehmer müssen daher prüfen, ob als Arbeitsort das Homeoffice oder jeder andere Arbeitsort, also das mobile Arbeiten, vereinbart wurde. Arbeit aus dem Ausland ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

Und heimlich Urlaub machen, kann Konsequenzen mit sich ziehen, wenn das Unternehmen davon Wind bekommt: Die eigenmächtige Verlagerung des Arbeitsortes ins Ausland kann als unbefugte Urlaubsnahme oder Arbeitsverweigerung angesehen werden und eine fristlose Kündigung zur Folge haben, so Oberthür. dpa


Immer wieder sind Testamente ungültig - wie ist das vermeidbar?

1. Testament am Computer erstellt/von anderer Person geschrieben
Ein Testament kann entweder eigenhändig (also von dem späteren Erblasser selbst persönlich in seiner Handschrift geschrieben werden, oder notariell errichtet werden. Eine Ausnahme gilt bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften, hier kann ein Ehegatte/Lebenspartner das Testament selbst schreiben und beide Ehegatten/ Lebenspartner unterschrieben das Testament.

Ein Formverstoẞ liegt vor, wenn das Testament durch andere Personen oder am PC erstellt wird.

2. Datum fehlt
Fehlt in einem Testament die Datumsangabe und ergeben sich hieraus Zweifel über seine Gültigkeit, so ist das Testament nur dann gültig, wenn sich der Zeitpunkt anderweitig feststellen lässt. Das OLG Schleswig hat insoweit dann auch 2015 festgestellt, dass ein Testament ohne Datumsangabe ungültig ist, wenn es möglich bleibt, dass dieses vor einem weiteren Testament mit Datumsangabe errichtet worden ist.

3. Sog. Bierdeckeltestament
Das OLG Oldenburg hat 2023 in einem Beschluss festgestellt, dass auch der Text auf einem Notizzettel einer Brauerei: „,BB kriegt alles AA 04.12.22“ ein wirksames Testament sein kann (AA steht für den Namen des Erblassers und BB für den Namen des eingesetzten Alleinerben). Allein der Umstand, dass das formgültige Schriftstück sich auf einer ungewöhnlichen Unterlage befindet, lässt nicht den zwingenden Schluss zu, dass es sich bei dem Schriftstück nur um einen Entwurf eines Testaments handelt oder keine verbindliche letztwillige Verfügung darstellt.

Das OLG hat das Schriftstück als Alleinerbeneinsetzung des BB angesehen.

4. Steuern
Sowohl lebzeitige Verfügungen als auch Erbfälle können Steuern auslösen. Steuerfreibeträge und Steuersätze sind je nach Verwandtschaftsverhältnis zum Übergeber/Erblasser unterschiedlich und müssen vor dem Abschluss der jeweiligen Vereinbarung oder der Abfassung des Testamentes bedacht werden. Nur dann kann durch geschickte Formulierungen und Regelungen eine Steuer reduziert oder ggf. auch verhindert werden.

5. Wille ist unklar formuliert und wird anders verstanden oder vom Gericht anders ausgelegt. Damit Ihr Wille auch tatsächlich ausgeführt wird, sind klare und eindeutige Regelungen so wichtig. Lassen Sie sich beraten.

Mehr Infos gern bei Juliane Böhm, Fachanwältin für Erbrecht und Verkehrsrecht Neuruppin & Wittenberge