Auch Beschäftigte im Minijob können Urlaubsgeld bekommen. Darauf macht die Minijob-Zentrale aufmerksam. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es zwar grundsätzlich nicht - die Zahlung kann aber im Arbeits- oder Tarifvertrag sowie einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein.
Erhalten vergleichbare vollzeitbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen also Urlaubsgeld, haben Minijobberinnen und Minijobber die gleichen Rechte und ebenfalls Anspruch auf die Einmalzahlung, heißt es in dem Beitrag.
Der Arbeitgeber darf aber Unterschiede beim Betrag machen. Die Höhe richtet sich laut Minijob-Zentrale meist nach dem „Verhältnis der tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit“. Beschäftigte im Minijob bekommen Urlaubsgeld also in der Regel nur anteilig ausgezahlt. Die Höhe des Urlaubsgeldes könne aber auch unabhängig von den Arbeitsstunden vertraglich vereinbart werden.
Übrigens: Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder auch Weihnachtsgeld müssen in der Regel zum Verdienst hinzugerechnet werden, informiert die Minijob-Zentrale. Das kann unter Umständen dazu führen, dass Minijobber die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Ihr Arbeitgeber muss sie dann im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei der Krankenkasse anmelden. dpa
Kinder früh heranführen
Umgang mit Geld
Damit Heranwachsende den Umgang mit Geld lernen können, ist es entscheidend, zu Hause offen über Geld zu sprechen, so Experten. Eltern sind wichtige Vorbilder, auch beim Thema Geld. So sollten sie ihr eigenes Ausgabeverhalten im Alltag in regelmäßigen Geldgesprächen mit ihren Kindern benennen. Außerdem kann es helfen, Kindern und Jugendlichen mit zunehmendem Alter schrittweise Verantwortung für bestimmte eigene Ausgaben zu übertragen - etwa die Kleidung oder die Handykosten. Dafür sollten die Eltern ihnen eigene Budgets einräumen. dpa