Nauen: Unterhalt - auch für die nicht verheiratete Mutter!

RECHT & STEUERN

Nauen: Unterhalt - auch für die nicht verheiratete Mutter!

Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Lebensstellung der Mutter. Lassen Sie sich rechtzeitig von Michael Barth, Fachanwalt für Familienrecht, beraten.

15.07.2024

Wenn Eheleute geschieden werden ist es häufig so, dass der wirtschaftlich Schwächere - meist ist es die Ehefrau-Unterhalt bekommt, sowohl während der Trennungszeit als auch nach der Scheidung der Ehe. Der Grund des Unterhaltsanspruchs liegt häufig in der Erziehung der Kinder und dem damit verbundenen Einkommensverlust. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Differenz der jeweiligen Verdienste. Weniger bekannt ist, dass auch nicht verheiratete Frauen Unterhaltsansprüche haben, wenn sie ein Kind bekommen und erziehen. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt und beginnt vier Monate vor der Geburt und dauert zumindest zum dritten Geburtstag des Kindes. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann der Anspruch auch länger als drei Jahre bestehen. 

Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Lebensstellung der Mutter. Hat sie vor der Geburt gearbeitet, so erhält sie Unterhalt in Höhe der Einkommensverluste, die sich aus Schwangerschaft und Erziehung des Kindes ergeben, also aus der Reduzierung des Einkommens durch Elterngeld oder Verminderung der Arbeitszeit. Hatte sie vor der Schwangerschaft keine Einkünfte oder ALG2, so steht ihr maximal das Existenzminimum von derzeit 1.200 Euro zu. Selbstverständlich ist jeder Unterhaltsanspruch daran zu messen, ob der Zahlungsverpflichtet genug verdient, um den Anspruch befriedigen zu können. Vorab sind vom Einkommen des Kindevaters die Unterhaltsansprüche des Kindes abzuziehen und der Selbstbehalt muss ihm am Ende auch bleiben. Jedenfalls ist die nichteheliche Mutter gut beraten, nicht nur den Kindesunterhalt zu fordern sondern auch prüfen zu lassen, welche Ansprüche ihr selbst zustehen. Nehmen Sie rechtzeitig den Rat eines auf Familienrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch. Später Rat ist teurer Rat. 

Michael Barth
Fachanwalt für Familienrecht
Tel: 03321-449 23
14641 Nauen
Mittelstr. 33/34
www.kanzlei-barth.com