Schlafprobleme, Depressionen, Panikattacken: Die Folgen von Stalking können für Betroffene gravierend sein. Um sich selbst zu schützen und dem Gefühl der Ohnmacht zu entkommen, sollten Betroffene möglichst umgehend aktiv werden. Denn: Stalking - also „das beharrliche Verfolgen, penetrantes Belästigen und Nachstellen einer Person gegen deren Willen, so dass sie in ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird“, so eine Definition der Polizei NRW - ist strafbar und kann bei einer Anzeige entsprechend geahndet werden.
Wer sich unsicher ist, kann einen spezialisierten Rechtsanwalt zurate ziehen. Dieser mahnt den Stalker zunächst ab und erhebt eventuell Klage. Oft wird gleichzeitig eine Einstweilige Verfügung beantragt, die eine vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren erwirkt.
Zudem können Fachberatungsstellen auf kommunaler Ebene helfen. Betroffene finden diese am besten im Internet. Überregional hilft das Opfer-Telefon des Opferschutzvereins Weisser Ring weiter. Es ist an sieben Tagen in der Woche zwischen 7 und 22 Uhr unter der Rufnummer 116 006 zu erreichen - anonym und kostenfrei. Auch eine Onlineberatung oder eine Beratung in einer der 400 Außenstellen des Vereins ist möglich - ebenfalls kostenfrei.
Wichtig ist außerdem, das eigene Umfeld wie Familie, Freunde, Nachbarn und Arbeitskollegen zu informieren. Handelt es sich bei dem Stalker um einen Arbeitskollegen, sollte auch der Arbeitgeber einbezogen werden. „Denn je mehr Leute Bescheid wissen, desto mehr schreckt dies erfahrungsgemäß Täter ab“, so der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. dpa
Erbschaft per SMS?
Vorsicht Falle!
Verbraucherrecht. Wer eine SMS erhält, dass er eine Mail schicken soll wegen des Vermögens eines verstorbenen Verwandten, kann von einer Betrugsmasche ausgehen. Einfach ignorieren, rät das Verbraucherschutzportal „Watchlist Internet“.
Konkret läuft die Masche so ab: Angeblich sind die SMS-Empfänger die einzigen verbliebenen Verwandten einer vermögenden und verstorbenen Person.
Über die auf die Ankündigung folgende Kommunikation wird Vertrauen geschaffen, bis es heißt: Vorher müsse zuerst Geld überwiesen werden, etwa für Steuern, Spesen oder Ähnliches. Wer dann überweist, ist das Geld los und die Betrüger sind auf einmal nicht mehr erreichbar. Spätestens also, wenn gefordert wird, Geld zu überweisen, sollten Sie den Kontakt unbedingt abbrechen, rät das Portal. dpa