Werbungskosten in vermietetem Wohnraum

RECHT & STEUERN

Werbungskosten in vermietetem Wohnraum

Vermietende müssen Mieteinnahmen versteuern, können aber viele Ausgaben absetzen. Foto: Christin Klose/dpa-mag

30.04.2024

Eigentümerinnen und Eigentümer, die in Deutschland Wohnraum vermieten, müssen die Einnahmen versteuern. Im Gegenzug können sie aber viele Ausgaben von der Steuer absetzen. 

Dafür müssen sie bei der Vermietung einige Formalien einhalten. Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt daher, besonders auf folgende drei Punkte zu achten:

1. Schriftlicher Mietvertrag

Damit das Mietverhältnis vom Finanzamt anerkannt wird, braucht es einen schriftlichen Mietvertrag - der sollte zudem der Norm entsprechen. Die Experten empfehlen, einen Mustermietvertrag aus dem Internet oder Schreibwarenhandel zu verwenden.

2. Mietzahlung per Überweisung oder Lastschrift

Mietvertrag alleine reicht dem Finanzamt nicht aus. Die Behörden prüfen auch, ob die monatlichen Mietzahlungen und Betriebskostenabschläge tatsächlich vom Mieter an den Vermieter bzw. die Vermieterin fließen. Bankauszüge dienen als Nachweis, Barzahlungen akzeptieren die Finanzämter regelmäßig nicht.

3. Marktgerechter Mietzins

Den vollen Steuerabzug berücksichtigt das Finanzamt nur dann, wenn der Wohnraum nicht zum Spottpreis angeboten wird. Konkret muss der Mietpreis mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Entscheidend ist die Warmmiete. Da die Klausel auch für möblierte Wohnungen gilt, sollten Vermieter für möblierten Wohnraum unbedingt einen Zuschlag für die Einrichtung berücksichtigen.

Liegt der Mietpreis bei mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, müssen Vermieter mit einer Berechnung - der sogenannten Totalüberschussprognose nachweisen, dass sie damit langfristig trotzdem einen Gewinn erwarten. dpa


Mietvertrag über Wohnraum

Soziales Recht

Durch einen Mietvertrag über Wohnraum wird zwischen den Mietvertragsparteien ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis begründet. Der Abschluss eines Mietvertrags bedarf grundsätzlich keiner Form. Ein Mietvertrag kann mündlich, schriftlich oder durch stillschweigendes Verhalten (z. B. durch Handschlag) geschlossen werden. Ein Mietvertrag muss mindestens die Angabe der Mietvertragsparteien, die genaue Bezeichnung der Mietsache (Mietwohnung), die Miete und die Mietzeit enthalten. bmj.de