Fahrtkostenangabe in Steuererklärung gründlich berechnen

RECHT & STEUERN

Fahrtkostenangabe in Steuererklärung gründlich berechnen

01.04.2024
Foto: ARNE IMMANUEL BÄNSCH
Foto: ARNE IMMANUEL BÄNSCH

In der Steuererklärung können berufsbedingte Fahrtkosten geltend gemacht werden. Die Finanzämter erkennen für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke zum Job 30 Cent als Werbungskosten an. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent. Die Entfernungspauschale gibt es aber nur für Tage, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich im Büro gearbeitet haben. Deswegen muss in der Steuererklärung die genaue Anzahl der Präsenzarbeitstage angegeben werden. Krankheits-, Urlaubs- und Homeofficetage zählen nicht dazu.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) rät, für die Angabe der - Präsenzarbeitstage besonders penibel nachzurechnen.

Der Grund: Finanzämter schauen laut VLH inzwischen genauer hin, ob die Angaben plausibel sind. Bis vor Kurzem sei es übliche Praxis der Finanzbehörden gewesen, bei einer Fünf-Tage-Woche 220 bis 230 Fahrten anzuerkennen. Durch die Corona-Pandemie und vermehrte Homeoffice-Möglichkeiten habe sich das allerdings geändert.

Online-Rechner hilft bei der Ermittlung

Gibt es Ungereimtheiten bei den Angaben, kann das Finanzamt den Steuerpflichtigen dazu auffordern, die Anzahl der Arbeitstage nachzuweisen - etwa durch ein Schreiben des Arbeitgebers. Werden in der Steuererklärung wiederholt zu viele Präsenzarbeitstage angegeben, droht laut VLH im schlimmsten Fall ein Strafverfahren. 

Besonders simpel lässt sich die Anzahl der Arbeitstage mit einem Online-Rechner der VLH ermitteln. Dort sind für jedes Bundesland Wochenenden und entsprechende Feiertage berücksichtigt. Wer dazu noch seine Abwesenheitstage aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Homeoffice angibt, bekommt den benötigten Wert angezeigt.
dpa


SCHEIDUNG als Lösung?

Im Jahre 2022 standen 390.700 Eheschließungen 137.400 Ehescheidungen gegenüber. Die durchschnittliche Dauer eine Ehe lag bei 15,1 Jahren.

Viele Eheleute leben nebeneinander her, haben sich nichts mehr zu sagen, streiten sich dauerhaft oder sind nur noch wegen der Kinder zusammen. Von einer intakten Ehe kann da keine Rede sein. Doch viele scheuen eine Trennung oder gar Scheidung wegen der damit verbundenen Folgen und auch Kosten. Meistens wissen sie gar nicht, dass eine Trennung nicht den finanziellen Ruin oder den Verlust der Kinder bedeuten muss. Bezüglich des Sorgerechts ändert sich mit der Trennung oder der Scheidung erst einmal grundsätzlich nichts. Die Kindeseltern können jedoch bei Streitigkeiten darüber Sorgerechtsanträge beim Gericht stellen und damit an der bisherigen Sorgerechtssituation etwas ändern.

Eine (räumliche) Trennung der Kindeseltern erfordert eine Betreuungsregelung bezüglich der Kinder. Hier hilft das Jugendamt oder im Streitfall wiederum das Gericht. Einen Kontaktabbruch zwischen einem Elternteil und den Kindern sollte es daher in der Regel nicht geben.

Für die Versorgung der Kinder können Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen, leistet die Unterhaltsvorschusskasse auf Antrag finanzielle Unterstützung. Ferner können auch die Ehepartner Unterhalts- und Zuggewinnansprüche durchsetzen. Damit kann der Lebensunterhalt sichergestellt werden. Gemeinsames Vermögen ist aufzuteilen, was oft bereits für ein gutes finanzielles Polster für den Neuanfang nach der Trennung sorgen kann. Sollte einer der Eheleute während der Ehe Vermögen aufgebaut haben, der andere jedoch nicht, ist ein Zugewinnausgleich zu zahlen.

Eine Miteigentümergemeinschaft an der gemeinsamen Immobilie sollte zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten aufgelöst werden. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, die gleichzeitig Darlehensverbindlichkeiten regeln und auch zu weiteren Zahlungsansprüchen führen können.

Auch für die Rente wird im Rahmen der Scheidung Sorge getragen, in dem in der Regel der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. 

Eine Trennung/Scheidung kann für neue Lebensqualität sorgen, weil man aus dem täglichen Dauerstreit der nicht mehr intakten Ehe ausbrechen kann. Auch für die Kinder kann die räumliche Trennung bei Scheitern der Paarbeziehung sinnvoll sein, da sie dadurch vor direkten Streitigkeiten der Kindeseltern in ihrem Wohnumfeld geschützt werden. 

Eine Trennung und eine Scheidung können also eine Lösung darstellen, um dem häuslichen Dauerstreit zu entfliehen.

Um sich rechtzeitig über die Folgen der Trennung zu informieren, sollte zeitnah fach anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Doreen Hanke
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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Die Kanzleien Breywisch und
Hanke wünschen
FROHE OSTERN!