Bestellen im Internet

RECHT & STEUERN

Bestellen im Internet

Onlineshopping

Zwischen der Bestellung von Waren im Internet und der Lieferung kann einiges schiefgehen. Foto: Christin Klose

15.01.2024

Verbraucher sollten wissen, dass Onlineshops für ihre angebotenen Waren grundsätzlich einen Liefertermin angeben müssen. „Vage Lieferzeiten sind wettbewerbswidrig“, stellt Steffen Kämper, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Gütersloh, klar. Ist eine Ware etwa als „sofort lieferbar“ deklariert, sollten Besteller auch davon ausgehen können, dass das Produkt umgehend geliefert wird. Passiert hingegen tagelang nichts, können Verbraucher dem jeweiligen Händler eine angemessene Frist setzen, bis wann er die Lieferung nachholen kann. Verstreicht auch diese, können Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten und das Produkt gegebenenfalls woanders kaufen. Kommt die ursprünglich bestellte Ware doch noch - wenn auch viel zu spät, können Kunden immer noch von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. „Das bedeutet, dass er oder sie innerhalb von 14 Tagen eine erhaltene Lieferung ohne Angaben von Gründen zurückschicken kann“, so Kämper.                dpa

MOZ.de Folgen