Wenn mit dem Steuerbescheid etwas nicht stimmt, sollten sich Steuerzahler schnell reagieren. Fällt einem bei der Prüfung des Bescheids auf, dass das Finanzamt nicht alle Angaben berücksichtigt hat oder aber vergessen wurde, wichtige Werte mitzuteilen, bleibt für einen Einspruch ein Monat Zeit. Wer die Frist verpasst, hat später keine Möglichkeit mehr, den Bescheid ändern zu lassen. Dabei muss der Einspruch keine besondere Form erfüllen. Er kann schriftlich oder elektronisch übermittelt werden und sollte alle wichtigen Angaben - etwa Steuer-ID und Begründung des Einspruchs - enthalten.
Wer genau wissen möchte, wann die Frist abläuft, kann dafür laut Bund der Steuerzahler selbst nachrechnen: Jeder Bescheid ist mit einem Datum der Erstellung versehen. In der Regel sei dieses Datum gleichzeitig Aufgabedatum bei der Post. Drei Tage später gilt der Bescheid als bekannt gegeben - unabhängig davon, wann der Bescheid innerhalb dieser Zeit tatsächlich zugegangen ist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Einspruchs beim Finanzamt entscheidend, nicht die Aufgabe bei der Post. dpa