Erbrecht: Richtiger Umgang mit Pflichtteilsansprüchen

RECHT & STEUERN

Erbrecht: Richtiger Umgang mit Pflichtteilsansprüchen

Ansprüche müssen gegenüber dem/den Erben innerhalb von 3 Jahren geltend gemacht werden

Silke Schaffer-Nitschke, Rechtsanwältin

11.10.2023

Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen führt in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten, auch sind Erben, die mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert sind, regelmäßig überfordert. Von daher möchte die Verfasserin mit dem heutigen Beitrag einen kleinen Überblick geben, was zu beachten ist. 

Pflichtteilsansprüche sind dem Grunde nach dann gegeben, wenn ein Erblasser ein Testament errichtet und abweichend von der gesetzlichen Erbfolge eine andere Person zum Erben bestimmt. Das ist häufig der überlebende Ehegatte. Er beträgt der Höhe nach die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch wird vereinzelt um den Pflichtteilsergänzungsanspruch aufgestockt, der lebzeitige Schenkungen rechnerisch berücksichtigt. Auch wenn jemand erbt, aber das Erbe durch Schenkungen so ausgehöhlt ist, dass im Nachlass nichts verbleibt, gibt es den sog. Zusatzpflichtteil. 

Diese Ansprüche müssen gegenüber dem/den Erben innerhalb von 3 Jahren geltend gemacht werden. Eine automatische Berechnung erfolgt nicht. Eine besondere Form der Geltendmachung ist nicht vorgesehen, die Schriftform ist zum Zweck des Nachweises unbedingt ratsam. Um den Pflichtteil rechnerisch ermitteln zu können wird zunächst Auskunft über den Bestand des Nachlasses benötigt, auch sind in einem zweiten Schritt die Werte einzelner Gegenstände (z. B. Grundstücke) zu ermitteln. Die Anforderungen an ein Nachlassverzeichnis sind sehr hoch. Neben der Bezeichnung der Gegenstände sind auch die wertbildenden Faktoren (z. B. Alter, Anschaffungspreis usw.) anzugeben. Auch Angaben zu Nachlassverbindlichkeiten gehören ins Verzeichnis. Die Mehrzahl der Verzeichnisse ist unvollständig und bedürfen der Ergänzung. Die Details sind zudem juristisch schwierig einzuordnen, beispielhaft die Ermittlung des Schenkungsanteils bei Grundstücksübertragungen mit Gegenleistungen. Oft greifen Pflichtteilsberechtigte auf die Möglichkeit der Forderung nach Erstellung eines notariellen Verzeichnisses zurück. Hier muss das Notariat den Nachlass selbst ermitteln. Der Nachteil ist jedoch die Dauer dieses Vorgehens. Von daher muss das Vorgehen hier gut überlegt sein. Die anwaltliche Begleitung empfehle ich hier regelmäßig, um Rechtsnachteile zu vermeiden. 

Es finden wieder die informativen Brandenburger Erbrechtsabende statt. Hier erhalten Sie von mir zu verschiedenen erbrechtlichen Themen einen Überblick. Die nächste Veranstaltung findet am 25.10.2023 um 18.00 Uhr in den Räumen der Vitalis Brandenburg GmbH, Kirchhofstr. 3-7, 14776 Brandenburg a. d. H. zu der Thematik „Die richtige Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen“ statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist zwingend unter der Kanzleinummer 03381 22 72 99 erforderlich. Anmeldungen per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden. 

Silke Schaffer-Nitschke
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht