2023: Deutlich höhere Homeoffice-Pauschale

RECHT & STEUERN

2023: Deutlich höhere Homeoffice-Pauschale

Pauschale doppelt so hoch wie in vergangen Jahren, Entfernungspauschale am selben Arbeitstag nutzen

Frau Thiel

11.10.2023

Die Homeoffice-Pauschale ist mit 1.260 Euro im Jahr mehr als doppelt so hoch wie in den vergangenen Jahren. Und: Bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale am selben Arbeitstag nutzen. Pro Arbeitstag im Homeoffice dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sechs Euro für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr von der Steuer absetzen – also bis zu 1.260 Euro jährlich (210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro). In den vergangenen Jahren waren es lediglich fünf Euro am Tag und maximal 120 Tage Homeoffice im Jahr, also nur bis zu 600 Euro jährlich. 

Übrigens: Auch wer 211 oder 250 Tage im Jahr von zu Hause arbeitet, darf nicht mehr als den Maximalbetrag von 1.260 Euro absetzen. 

Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale gleichzeitig nutzen

Bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können seit 2023 die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale sogar an einem Arbeitstag nutzen: Nämlich diejenigen, die am selben Tag zur Arbeit fahren und von zu Hause arbeiten, weil sie am Arbeitsort keinen Arbeitsplatz haben. Das gilt zum Beispiel für Lehrerinnen und Lehrer, die an einem Tag zur Schule fahren und anschließend von zu Hause aus ihren Unterricht vor- oder nachbereiten. Sie können jetzt theoretisch bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale nutzen und – sofern sie an den entsprechenden Tagen in der Schule waren – gleichzeitig die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung angeben. 

Fazit: Arbeitnehmer/innen profitieren von der Homeoffice-Pauschale 2023

Von der Anhebung der Homeoffice-Pauschale profitieren alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die häufig von zu Hause arbeiten. Ihnen werden jetzt mehr Homeoffice-Tage anerkannt, sie erhalten einen höheren Pauschbetrag und liegen außerdem ab 206 Tagen im Homeoffice allein damit über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (206 Tage x 6 Euro = 1.236 Euro). Alles, was an Werbungskosten noch hinzukommt, dürfen sie zusätzlich von der Steuer absetzen. 

Außerdem: Wer am Arbeitsort keinen eigenen Arbeitsplatz hat, kann neuerdings die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale am selben Arbeitstag nutzen, zumindest für bis zu 210 Tage im Jahr und sofern an diesen Tagen der Arbeitsort aufgesucht wurde. 

Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überhaupt nicht im Homeoffice arbeiten (können oder dürfen), erhalten einen höheren Steuerabzug zu ihrem Vorteil. Denn: Für 2023 wurde auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht, nämlich auf 1.230 Euro. Wer mehr als rund 19 Kilometer einfache Fahrt zur Arbeitsstätte hat und an mindestens 220 Tagen im Jahr dort gearbeitet hat, kommt mit seinen Fahrtkosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag – und sollte deshalb alle tatsächlichen Werbungskosten überprüfen. 

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung oder haben noch Fragen? Frau Anita Thiel leitet eine von rund 3.000 VLH-Beratungsstellen in ganz Deutschland und steht Ihnen gerne nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung – entweder vor Ort in der Starstraße 7 in 14612 Falkensee oder telefonisch unter 03322-40 19 861 bzw. via E-Mail: Anita.Thiel@vlh.de. Weitere Infos unter www.vlh.de.

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