Für das Steuerjahr 2023 gelten neue Regelungen für die Absetzbarkeit der Homeoffice-Pauschale. Nicht nur, dass die Pauschale von fünf auf sechs Euro pro Tag und der Jahresmaximalbetrag von 600 auf 1260 Euro erhöht worden ist.
Ab diesem Jahr kann die Homeoffice-Pauschale in manchen Fällen sogar dann geltend gemacht werden, wenn für denselben Tag auch Dienstreisekosten oder eine Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit angesetzt werden. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
„Der Ansatz der Homeoffice-Pauschale und Reisekosten für den gleichen Tag ist möglich, wenn der Steuerpflichtige an dem Kalendertag seine berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt hat“, sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim BVL. Die überwiegende Tätigkeit im Homeoffice ist dann gegeben, wenn die Beschäftigung zu mehr als der Hälfte der täglichen Arbeitszeit in der eigenen Wohnung ausgeübt wurde.
Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, können nur die Dienstreisekosten, nicht aber die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden. Voraussetzung für den gleichzeitigen Ansatz von Homeoffice-und Entfernungspauschale am selben Tag ist, dass dem Steuerpflichtigen beim Arbeitgeber kein dauerhafter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Steht dem Arbeitnehmer ein Arbeitsplatz zur Verfügung und sucht er diesen auf oder verbringt an einem Tag mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit dort, kann für diesen Tag nur die Entfernungspauschale bei den Werbungskosten geltend gemacht 5 werden, nicht aber die Homeoffice-Pauschale.
Arbeitnehmern, bei denen solche geteilten Arbeitstage vorkommen, empfiehlt der BVL, genau Buch darüber zu führen. Sie könnten sich zum Beispiel im Terminkalender Notizen dazu machen - im Idealfall auch gleich zu den jeweiligen Uhrzeiten. „Solche Aufzeichnungen können dann auch als Belege gegenüber dem Finanzamt dienen.“ dpa
Wertpapierdepot
Breit gestreute Wertpapiere können für den Vermögensaufbau eine gut geeignete Anlageform sein. Voraussetzung ist aber ein langer Anlagehorizont, teilt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) mit. Nur dann kann das Depot bei moderatem Risiko Rendite abwerfen. Die Erfahrung zeige allerdings, dass insbesondere Fondssparpläne, die bei der Hausbank abgeschlossen werden, in der Praxis häufig nicht lange durchgehalten werden oder bei kurzfristigem Geldbedarf wieder «geplündert» werden, so der GVI-Präsident Siegfried Karle. Das könne unter anderem daran liegen, dass Bankkunden sich in der Online-Kontenübersicht auch das Wertpapierdepot anzeigen lassen. So ist die Depotentwicklung immer im Blick. Sinkt der Depotwert, kann das zu kurzfristigen Panikverkäufen führen. Darum kann es sinnvoll sein, das Wertpapierdepot in der Kontenansicht auszublenden. Denn was nicht im Blick ist, wird im Zweifel auch nicht vorschnell angetastet. dpa