Home-Office und Steuern

RECHT & STEUERN

Home-Office und Steuern

Nachweis: Es ist sinnvoll, Terminkalender Notizen zur Arbeitszeit zu machen, die später als Beleg . dienen können.

Vom Homeoffice ins Büro Foto: Christin Klose

12.08.2023

Für das Steuerjahr 2023 gelten neue Regelungen für die Absetzbarkeit der Homeoffice-Pauschale. Nicht nur, dass die Pauschale von fünf auf sechs Euro pro Tag und der Jahresmaximalbetrag von 600 auf 1260 Euro erhöht worden ist. Ab diesem Jahr kann die Homeoffice-Pauschale in manchen Fällen sogar dann geltend gemacht werden, wenn für denselben Tag auch Dienstreisekosten oder eine Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit angesetzt werden. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

„Der Ansatz der Homeoffice-Pauschale und Reisekosten für den gleichen Tag ist möglich, wenn der Steuerpflichtige an dem Kalendertag seine berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt hat“, sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim BVL. Die überwiegende Tätigkeit im Homeoffice ist dann gegeben, wenn die Beschäftigung zu mehr als der Hälfte der täglichen Arbeitszeit in der eigenen Wohnung ausgeübt wurde. Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, - können nur die Dienstreisekosten, nicht aber die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden. Voraussetzung für den gleichzeitigen Ansatz von Homeoffice- und Entfernungspauschale am selben Tag ist, dass dem Steuerpflichtigen beim Arbeitgeber kein dauerhafter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Steht dem Arbeitnehmer ein Arbeitsplatz zur Verfügung und sucht er diesen auf oder verbringt an einem Tag mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit dort, kann für diesen Tag nur die Entfernungspauschale bei den Werbungskosten geltend gemacht werden, nicht aber die Homeoffice-Pauschale.

Arbeitnehmern, bei denen solche geteilten Arbeitstage vorkommen, empfiehlt der BVL, genau Buch darüber zu führen. Sie könnten sich zum Beispiel im Terminkalender Notizen dazu machen - im Idealfall auch gleich zu den jeweiligen Uhrzeiten. „Solche Aufzeichnungen können dann auch als Belege gegenüber dem Finanzamt dienen.“ dpa


Wie teuer wird die Reparatur des Unfallschadens?

Wer schon einmal einen Verkehrsunfall erlitten hat, weiß um die Vielzahl der Fragen, die es zur Regulierung zu beantworten gibt. Die wichtigsten Fragen lauten immer: Wie teuer wird die Reparatur und Wer muss das bezahle?

Das Wer“ kann in den meisten Fällen relativ schnell beantwortet werden, da im Unfallschadenersatzrecht das Verursacherprinzip herrscht und somit derjenige den Schaden ersetzen muss, welcher diesen verursacht hat. Hierbei kann die zuständige Versicherung über das Kennzeichen schnell ermittelt werden.

Die Frage der Kosten ist dagegen nicht so schnell zu beantworten, da der Laie nicht wissen kann, was die beschädigten Teile kosten, welche Teile beschädigt sind und wie teuer auch der Arbeitslohn für die erforderlichen Arbeiten zur Schadensbeseitigung in der Werkstatt ist.

Soweit es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, ist der Geschädigte immer berechtigt, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um die Schadenshöhe ermitteln zu können.

Doch ab wann ist ein Bagatellschaden tatsächlich ein Bagatellschaden? Hierzu hat das Amtsgericht Erlangen in seiner Entscheidung vom 23.01.2023, Az.: 5 C 1006/22 unter Bezugnahme auf die obergerichtliche Rechtsprechung nochmals klargestellt, dass es für einen Bagatellschaden keine starre Wertgrenze von 600 €, 700 €, 800 € oder 1000 € gibt. Vielmehr kommt es im Wesentlichen darauf an, ob der Geschädigte mit seinen subjektiven Erkenntnismöglichkeiten davon ausgehen durfte, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt und keine tiefergehenden Beschädigungen vorhanden sind.

Im entschiedenen Fall hat der Sachverständige Reparaturkosten in Höhe von 611,46 € netto ermittelt und die Versicherung die angefallenen Sachverständigenkosten in Höhe von 314,64 € nicht erstattet.

Das Gericht gab der Klage um Sachverständigenkosten die vollumfänglich statt und führte aus, dass der Geschädigte unter Umständen auch ein komplettes Gutachten hätte erstellen lassen können und nicht nur eine Reparaturkostenkalkulation, die in diesem Fall erstellt worden war. Einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflichten des Geschädigten konnte das Gericht nicht feststellen.

Nach einem Verkehrsunfall sollte immer anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um die bestehenden Schadenersatzansprüche ohne Kürzungen durchsetzen zu können. Die Anwaltskosten sind bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls von der Gegenseite zu tragen.

Ralf Breywisch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV


Kindeswohlgefährdung

Seine Kinder zu Hause zu unterrichten kann Eltern als Kindeswohlgefährdung ausgelegt werden. So hat das Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ: 5 UF 188/22) entschieden, obwohl die betreffenden Eltern staatliche Schulbücher nutzten und angaben, ihren Sohn zu Hause intensiv zu unterrichten.

In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist, hatte sich eine Schule an das zuständige Familiengericht gewandt. Die Eltern hatten ihren Jungen 2021 vom wieder stattfindenden Präsenzunterricht ferngehalten. Das Gericht entzog ihnen die elterliche Sorge für die Teilbereiche „Aufenthaltsbestimmungsrecht und Entscheidungen in schulischen Angelegenheiten“.

Daraufhin legten die Eltern beim Oberlandesgericht Beschwerde ein. Dieses bestätigte zwar, dass der unterbliebene Schulbesuch des Kindes eine Kindeswohlgefährdung darstelle. Doch eine vorläufige Auflage zu erteilen sei ausreichend, weil die Eltern zugesichert hätten, den regulären Schulbesuch ihres Sohns vorzubereiten. dpa