Bisher konnten frischgebackene Eltern den Kindergeldantrag zwar online ausfüllen. Danach mussten sie ihn aber doch noch ausdrucken, unterschreiben und einreichen. Ab sofort funktioniert der komplette Antragsvorgang elektronisch. Das teilt die Bundesagentur für Arbeit mit.
Möglich macht dies das Elster-Zertifikat. Es ersetzt die Unterschrift per Hand, der Antrag kann also nur per Mausklick auf den Weg gebracht werden.
Das Elster-Zertifikat nutzen viele bereits für die digitale Übermittlung der Einkommensteuererklärung. Erhältlich ist das Zertifikat auf dem Elster-Portal (www.elster.de ). Wer will, kann natürlich auch weiterhin den Kindergeldantrag in Papierform und mit Stift unterschrieben einreichen.
Die Voraussetzungen für Kindergeld sind: Das Kind ist unter 18 Jahre alt, es muss regelmäßig versorgt werden und lebt im Haushalt und der Wohnort ist in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz. Weitere Infos zum Thema gibt es beim zuständigen Amt für Arbeit. dpa/pm
Gegen negative Schufa-Einträge
Fällt eine Bonitätsauskunft negativ aus, bedeutet das häufig: Der neue Handy- oder Kreditvertrag kommt nicht zustande. Doch was, wenn im Register falsche Einträge vermerkt sind?
Um das überhaupt zu bemerken, empfiehlt es sich für Verbraucherinnen und Verbraucher vor jedem wichtigen Vertragsschluss eine kostenlose Datenkopie - etwa bei der Schufa - zu beantragen, sagt Birgit Vorberg von der Verbraucherzentrale NRW. Sind dort unbezahlte Rechnungen vermerkt, die inzwischen beglichen sind, oder sind die Einträge aufgrund einer Verwechslung falsch eingetragen worden, sollten Betroffene dagegen vorgehen. Dafür können sie entweder direkt auf das Unternehmen zugehen, das den falschen Eintrag zu verantworten hat, oder bei der Schufa anrufen, die dann ihrerseits Rücksprache mit dem Unternehmen hält.
Handelt es sich tatsächlich um einen Fehler, wird der Eintrag korrigiert. In Streitfällen können Privatpersonen einen Ombudsmann oder Anwalt einschalten.
Übrigens: Negative Schufa-Einträge sollten auch automatisch wieder gelöscht werden. Nämlich genau drei Jahre nachdem zum Beispiel eine unbezahlte Rechnung bezahlt wurde. dpa