
Wenn bei der häuslichen Pflege Unterstützung von professionellen Pflegekräften infrage kommt, kann die Pflegekasse Pflegesachleistungen bewilligen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad. Das Internetportal www.pflege.de erklärt, welche Leistungen mit Pflegesachleistungen finanziert werden können und wie hoch der Anspruch ist.
Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. (Menschen mit Pflegegrad 1 können über den Entlastungsbetrag eine Haushaltshilfe anfordern.)
Pflegesachleistungen können nur von Pflegediensten erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag mit der entsprechenden Pflegekasse beantragt und geschlossen haben.
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