Unterschiedliche Therapien in der Demenz

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Unterschiedliche Therapien in der Demenz

Diagnose Wichtig ist, die Anzeichen der Krankheit richtig zu deuten.

Verständnis statt Vorwürfe: Der Umgang mit einer Demenz innerhalb der Familie kann den Verlauf der Erkrankung beeinflussen. Foto: Mascha Brichta/dpa-mag

14.01.2024

Wenn das Gedächtnis bei Partnern, Eltern oder Geschwistern nachlässt, fragen sich Angehörige, ob dies erste Anzeichen einer Demenz sind. Vergisst eine Person häufiger Namen oder Wörter, ist das noch kein Grund zur Panik. „Kommt es hingegen öfters vor, dass jemand Verabredungen und Arzttermine vergisst, Gesagtes nach kurzer Zeit wiederholt oder die Orientierung nachlässt, sollten Angehörige hellhörig werden“, sagt Marion Langhorst von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Insbesondere dann, wenn zusätzlich ein sozialer Rückzug und Persönlichkeitsveränderungen auftreten. Dahinter kann Demenz stecken.

In Deutschland leben rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Die meisten davon haben eine Alzheimer-Erkrankung. „Als Demenz bezeichnen Fachleute die Symptome, die im Alltag auftreten. Alzheimer ist eine Erkrankung, die besonders häufig zu dieser Symptomatik führt“, sagt Langhorst. Das bedeutet: Nicht jeder, der dement ist, hat also auch Alzheimer.

Warum Sie zum Arzt gehen sollten

Bestimmte Verhaltensweisen können auf eine Demenz hindeuten: Die Brille liegt im Kühlschrank, die Milch lagert in der Badewanne. Wichtig ist dann, die Ursachen abzuklären. Denn Gründe für solche kognitiven Veränderungen gibt es viele. „Dahinter können Hormonveränderungen oder eine schwere Depression stecken - auch Pseudodemenz genannt, aber auch Nebenwirkungen von Medikamenten, Flüssigkeitsmangel oder ein veränderter Druck des Gehirnwassers“, sagt Langhorst. „Manche dieser Probleme können behandelt werden.“ Allerdings nur, wenn es eine Diagnose gibt und die Ursache feststeht.

Manche Menschen scheuen sich, zum Arzt zu gehen - auch aus Angst, dass sie ihre Eigenständigkeit verlieren.

Hilfe holen und über die Krankheit informieren

„Die Diagnose bedeutet aber nicht, dass man automatisch geschäftsunfähig ist“, beruhigt Langhorst. Oft fällt es Angehörigen auch schwer, die Veränderungen als Krankheit zu akzeptieren. Häufig sorgen sich Partner, dass die bisherige Aufgabenverteilung, die seit Jahrzehnten besteht, nicht mehr funktioniert. „Tatsächlich berichten Angehörige, dass sie Schritt für Schritt ihren Partner verlieren. Das ist sehr schmerzhaft“, so Langhorst, die regelmäßig am Alzheimer-Telefon Betroffene berät. Doch verdrängen hilft da leider wenig. Tatsache ist: Alzheimer ist derzeit nicht heilbar. „Dennoch gibt es die Möglichkeit, Symptome abzumildern, indem man den Umgang mit Betroffenen verändert und seine Kommunikation an die Krankheit anpasst“, sagt Langhorst. dpa-mag


Was tun bei Ablehnung?

Recht

Der Pflegegrad bestimmt, in welcher Höhe jemandem Pflegegeld zusteht. Doch was, wenn die Pflegekasse im Bescheid einen Pflegegrad ablehnt oder einen niedrigeren festsetzt als erhofft? Dann können Versicherte Widerspruch einlegen.

Ab der Zustellung des Bescheides läuft eine Frist von einem Monat, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer nicht mehr weiß, wann genau der Bescheid in der Post lag, nimmt dessen Datum als Grundlage.

Innerhalb des einen Monats muss der Widerspruch bei der Pflegekasse eingegangen sein. Um das sicherzustellen, sollte der Widerspruch persönlich bei der Pflegekasse abgegeben werden und der Eingang bestätigt sein. Auch wer ihn per Einschreiben verschickt, geht auf Nummer sicher.

Versicherte können Begründung nachreichen

Es reicht aus, der Pflegekasse erst mal nur mitzuteilen, dass man Widerspruch gegen die Entscheidung einlegt. Die genaue Begründung kann man nachreichen. Dafür sollte der Bescheid der Pflegekasse und das Gutachten des Medizinischen Dienstes genau geprüft und konkrete Argumente dagegen gefunden werden. Bei der Ausarbeitung unterstützen auch Pflegeberatungen. Lehnt die Pflegekasse den Pflegegrad erneut ab, ist die Klage beim Sozialgericht möglich. dpa


Bankkarte sperren-per App möglich

Verlorene Zahlungskarten sollten so schnell wie möglich gesperrt werden, um finanzielle Schäden zu verhindern. Dafür ruft man den Sperr-Notruf 116 116 an. Telefonate wie diese sind für Sprach- und Hörgeschädigte ohne Hilfe jedoch kaum möglich. Es gibt aber Möglichkeiten, die Karte ohne Anruf sperren zu lassen. Darauf macht das Internetportal kartensicherheit.de aufmerksam. Die App „116 116“ etwa kann die Geldkarte direkt über das Smartphone sperren. Die Daten der Zahlungskarte können dort schon im Vorhinein gespeichert werden und bei Verlust angewählt werden. dpa-mag

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