Energiekostenpauschale frei

Pflegeratgeber in guten Händen

Energiekostenpauschale frei

Verbrauchertipp

Die Energiepauschale ist frei verfügbar und muss nicht abgegeben werden - auch nicht ans Pflegeheim. Foto: K.-J. Hildenbrand/dpa

12.06.2023

Auch Menschen, die in Rente sind, haben von der Bundesregierung eine Energiepauschale von 300 Euro erhalten. Einige Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeheimen - zum Beispiel in Berlin - haben nun ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert werden, dieses Geld an die Pflegeheimbetreiber zu zahlen. Die Verbraucherzentrale Berlin warnt, dass diese Forderung nicht zulässig ist. In den Schreiben wird einmalig zusätzlich zum regulären Heimkosteneigenanteil die Energiepreispauschale Rechnung gestellt oder gar angekündigt, dass die 300 Euro vom Konto abgebucht werden. Viele Heimbetreiber begründen diese Berechnung mit den gestiegenen Energiekosten für ihre Einrichtungen. 

Forderung hat keine rechtliche Grundlage

Doch: Die Pflegeheime werden laut der Verbraucherzentrale Berlin bereits durch viele andere Maßnahmen unterstützt. Zudem sei der Wille des Gesetzgebers nicht beachtet, weil die Energiepauschale von der Bundesregierung nicht zweckgebunden sein soll. Heißt: Die Senioren- und Seniorinnen sollen frei entscheiden können, wofür sie das Geld nutzen wollen. Pascal Bading, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Berlin, rät Betroffenen, Widerspruch einzulegen und das Geld zurückzufordern, wenn es bereits abgebucht wurde.

Hat man eine Abbuchung zurückgeholt, sollte man den verbleibenden Eigenanteil am Heimentgelt wieder überweisen. Sinnvoll kann sein, die Pflegekasse über diese Vorgehensweise zu informieren.      dpa-magÂ