Antrag auf Pflegeleistungen

Pflegeratgeber in guten Händen

Antrag auf Pflegeleistungen

Pflege-Guide: Anghörigen kann es helfen, eine to-do Liste zu erstellen, wenn die Pflege in den Alltag rückt.

Der Antrag auf Pflegeleistungen ist an die Pflegekasse zu stellen. Foto:Boris Zerwann/adobe.stock

12.06.2023

Knapp 4 Millionen Menschen in Deutschland gelten laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2022 als pflegebedürftig. Im Regelfall sind hochbetagte Menschen betroffen, die mit zunehmendem Alter an Selbstständigkeit und Mobilität einbüßen oder deren Erkrankungen die Alleinversorgung massiv erschweren. Deren Angehörige wachsen Schritt für Schritt in die Rolle der pflegenden Familienmitglieder. Leiden jedoch Menschen jüngerer Altersgruppen unter lebensverändernden Erkrankungen, trifft das nächste Angehörige wie ein harter Schlag. Wann Betroffene einen Pflegegrad erhalten und welche Hilfen oder Rechte ihnen zustehen, wissen die meisten nicht. Felix Brosius, Geschäftsführer der PflegeWelt GmbH, hält Ratschläge und Tipps für die Antragsstellung bereit.

Wer hat ein Anrecht auf Pflegeleistungen?

Ein Anrecht auf Pflegeleistung hat nur, wer als „pflegebedürftig“ gilt. Was genau bedeutet das? Pflegebedürftige Personen beeinträchtigt eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung. Die Einschränkungen führen dazu, dass sie mindestens sechs Monate in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung in erheblichem oder höherem Maße Hilfe brauchen.

Eine weitere Voraussetzung stellt die Mitgliedschaft in einer Pflegekasse dar. Eng an Krankenkassen gekoppelt, deckt die Pflegepflichtversicherung die Leistungen in der Regel ab. Bei minderjährigen Pflegebedürftigen genügt die Familienversicherung.

Antrag auf Pflegeleistung: Worauf gilt es zu achten?

Plötzliche Pflegefälle überfordern Familienmitglieder. Der bürokratische Akt des Beantragens kostet Zeit und Nerven mit Blick auf die emotionale Ausnahmesituation der Betroffenen und Angehörigen ein schierer Kraftakt. Der Weg hin zur Pflegeleistung für pflegende Angehörige geht nicht, wie von vielen vermutet, zur Krankenkasse, sondern zur dazugehörigen Pflegekasse. Folgende Punkte machen sich Antragstellende vor Beginn des Prozesses klar:

• Recht auf Beratung: Nach Antragsstellung verpflichten Pflegekassen sich, den Betreffenden einen Termin beim Pflegeberater zu organisieren dieser kommt auf Wunsch auch ins eigene zu Hause. Allen Antragsstellenden steht eine solche Pflegeberatung rechtlich zu. Die Kosten hierfür übernimmt vollständig die Pflegekasse.

• Fristen: Der Bedarf an Leistung eilt insbesondere bei schweren Krankheitsfällen. So müssen sich auch Pflegekassen an Fristen halten. Die Dauer, um über den Antrag zu entscheiden, beträgt maximal fünf Wochen. Sollten Pflegekassen diesen Zeitpunkt versäumen, stehen Antragsstellenden 70 Euro für jede begonnene Woche seit Fristüberschreitung zu.

• Beginn der Leistung: Ob monetäre Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, medizinische Pflege-Hilfsmittel oder Pflegegeld - je nach festgestelltem Pflegegrad stehen Betroffenen individuell auf ihre Bedürfnisse angepasste Leistungen zu. Nach Genehmigung erhalten die pflegebedürftigen Menschen ab sofort und rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung die ihnen zustehenden Mittel.

• Änderung der Bedürfnisse: Liegt bereits ein Pflegegrad vor, doch die Pflegesituation ändert sich, kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden. Der Antrag für einen solchen Fall lässt sich meist im Antragsformular neben der Option „Erstantrag“ finden.         pflege.de


Verschiedene Kursvarianten

Weiterbildung

Für pflegende Angehörige gibt es Möglichkeiten der Weiterbildung. Die angebotenen Kurse werden von qualifizierten Fachkräften durchgeführt.

Öffentliche Pflegekurse

Sie werden von den Pflegekassen oder anderen lokalen Einrichtungen angeboten. Nähere Informationen darüber bieten die Pflegekassen. Ein Präsenzkurs bietet zudem die Möglichkeit, sich mit anderen Gleichgesinnten zu vernetzen und Themen aus anderen Blickwinkeln zu betrachten.

Individuelle Pflegeschulung

Hier wird die Schulung in der häuslichen Umgebung durchgeführt und ist individuell auf die Pflegesituation angepasst. In den eigenen vier Wänden zeigt eine professionelle Pflegefachkraft, wie bestimmte Hilfsmittel angewendet werden können. Die individuelle Pflegeschulung organisiert die Krankenkasse und vermittelt eine zertifizierte Institution in der nahen Umgebung.

Online-Pflegekurs

Hier wird der zu vermittelnde Inhalt zumeist im Vorfeld aufgezeichnet und kann von pflegenden Angehörigen unabhängig von Zeit und Ort abgerufen werden. Pflege- und Krankenkassen vermitteln die verfügbaren Kurse.        pflege.de