Ende 2021 erhielten über 185 500 Berlinerinnen und Berliner sowie mehr als 184 600 Brandenburgerinnen und Brandenburger Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz.
Laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg waren in beiden Ländern überwiegend Frauen betroffen.
In Berlin betrug ihr Anteil 61,2 Prozent und in Brandenburg 61,1 Prozent. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt mit zunehmendem Alter. In Berlin waren 76,7 Prozent der Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter, in Brandenburg betrug ihr Anteil 80,6 Prozent.
Beinahe jeder dritte Pflegebedürftige in Berlin und war 85 Jahre Brandenburg und älter.
Angehörige übernehmen großen Teil der Pflege
84,9 Prozent aller Berliner und 86,9 Prozent aller Brandenburger Pflegebedürftigen wurden zu Hause gepflegt.
Davon wiederum erhielten 94 386 Pflegebedürftige in Berlin und 94 232 Pflegebedürftige in Brandenburg Pflegegeld und wurden allein von ihren Angehörigen versorgt. Bei 22,4 Prozent der Berliner (41 563) und 25,2 Prozent der Brandenburger (46 518) Pflegebedürftigen wurde die Pflege zum Teil oder vollständig von einem ambulanten Pflegedienst übernommen.
Nur 15,1 Prozent der Pflegebedürftigen in Berlin und 13,1 Prozent in Brandenburg wurden in einem Pflegeheim betreut.
Weitere 21.522 Berliner (11,6 Prozent) und 19.719 Brandenburger Pflegebedürftige (10,7 Prozent) mit Pflegegrad 1 erhielten ausschließlich Leistungen nach landesrechtlich anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Personal meist in Teilzeit beschäftigt
In Berlin standen 670 Pflege- und Betreuungsdienste und 402 Pflegeheime zur Verfügung.
Insgesamt waren in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen statistisch erfasste 47 891 Personen beschäftigt. In Brandenburg arbeiteten insgesamt 41.828 Personen in 804 Pflege- und Betreuungsdiensten und und sind in 628 Pflegeheimen beschäftigt.
Die Mehrheit des Personals (Berlin: 54,3 Prozent, Brandenburg: 65,4 Prozent) war aber in Teilzeit tätig. afs
Pflegetipps
Verhinderungspflege
Bei der Verhinderungspflege übernehmen ambulante Pflegedienste, Ehrenamtler, Nachbarn oder andere Angehörige für eine gewisse Zeit die Fürsorge von Pflegebedürftigen. Bei der Kurzzeitpflege wird die zu pflegende Person stationär untergebracht. Nicht ausgenutzte Mittel der Verhinderungspflege können für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Andersrum ist das teilweise möglich. Sowohl Kurzzeit- als auch die Verhinderungspflege können nur im laufenden Kalenderjahr beantragt werden. Bearbeitungszeit: ca. 3 bis 5 Wochen.
Carepaket
Bis zu 40 Euro monatlich können Sie für Pflegehilfsmittel wie Masken, Desinfektionsmittel, Bettunterlagen etc. ausgeben, wenn die zu pflegende Person einen Pflegegrad besitzt. Die zuständigen Dienstleiter vermitteln gern die Pflegekasse oder die Apotheke in Ihrer Nähe.
Häusliche Hilfe
Wußten Sie, dass es ab dem Pflegegrad 2 die Möglichkeit gibt, z.b. eine Reinigungskraft für die Säuberung der Wohnung in Anspruch zu nehmen? Rechtliche Grundlage dafür bildet der §45b SGB XI Abs.1. Entweder beschäftigen Sie dafür eine angemeldete Reinigungskraft oder sie beauftragen die Pflegedienstleistung Ihrer Wahl. Hier können auch Beschäftigungsangebote für die zu pflegende Person abgerufen werden. jr