Kurz vor Jahresende sollten Sie prüfen, ob Ihnen als pflegende Angehörige die Verhinderungspflege zusteht und den entsprechenden Antrag dazu an Ihre Krankenkasse senden, denn diese Leistungen sind nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragbar.
Verhinderungspflege längstens für sechs Wochenstundenweise Verhinderung ebenfalls möglich
Die Verhinderungspflege gibt es ab dem Pflegegrad 2. Vor dem ersten Antrag zur Verhinderungspflege der Pflegebedürftige bereits mindestens sechs Monate zu muss Hause gepflegt worden sein.
Die Pflege übernimmt für eine festgelegte Zeit eine andere private Person. Je Kalenderjahr erstattet die Pflegekasse für längstens sechs Wochen die nachgewiesenen Kosten bis zu 1.612 Euro. Die Verhinderungspflege kann auch mit der Kurzzeitpflege verrechnet werden. Weitere Details erfahren Sie von Ihrer Pflegeberatung.
Ob Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege, sollte mit dem zu Pflegenden gemeinsam besprochen werden. So oder so sollte ein Medikamentenplan für die vorübergehenden Pflegekräfte erstellt werden. dpa