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Urteil: Grad der Behinderung

Eine Schwerbehinderung kann sich auch aus mehreren leichteren Beeinträchtigungen ergeben. Foto: Patrick Pleul/dpa-mag

14.05.2023

er Grad der Behinderung (GdB) gibt deren Schwere gestaffelt in Zehnerschritten an. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Damit hat er Anrecht auf bestimmte Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen wie etwa einen höheren Kündigungsschutz. Dies kann auch der Fall sein, wenn Betroffene zwei leichtere Beeinträchtigungen mit einem Einzel-GdB von jeweils 30 haben, wie aus einem Urteil des Sozialgerichts Aurich (AZ: S 4 SB 154/21) hervorgeht. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. D

Voraussetzung dafür ist, dass die einzelnen Beeinträchtigungen unabhängig voneinander sind - und damit auch verschiedene Bereiche des täglichen Lebens betreffen. Einfach addiert werden die einzelnen Behinderungsgra-de nicht. Die Begründung des Gerichts: Bei mehreren Beeinträchtigungen der Teilhabe des Lebens in der Gesellschaft werden die Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit festgestellt. dpa