Ins Feuer schauen: Gerade das Osterfeuer ist vielerorts beliebt. Doch wer eines plant, muss bereits vorab auf allerlei schauen – etwa, ob man es überhaupt anzünden darf.
Bestimmungen, Rechte und Pflichten hängen stark von den einzelnen Städten und Gemeinden ab.
Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV) empfiehlt dringend, kurz vor dem Anzünden des Feuers das Brennmaterial noch einmal umzuschichten. Andernfalls kann das Osterfeuer zur Flammenfalle für die Tiere werden.
Igel verstecken sich etwa zwischen den Zweigen, gerade wenn diese länger liegen. Und Vogelarten wie Rotkehlchen, Zaunkönig oder Heckenbraunelle bauen darin gern ihre Nester.
Keine feuchten Gartenabfälle verbrennen
Zum Verbrennen sollte man Schreck zufolge nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz verwenden – und beim Anzünden keine brennbaren Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger nutzen.
Beim Anzünden feuchter Gartenabfälle riskiert man eine sehr starke Rauchentwicklung. Beim Verbrennungsprozess entstehen Schadstoffe und Feinstaub.
Beaufsichtigen – auch nach dem Brennen
Strohballen sind in der Nähe von Feuer keine gute Idee. Laut DFV können sie sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden. Am besten verzichtet man also darauf.
Wichtig: So ein Feuer muss dauerhaft beaufsichtigt werden und womöglich auch nach Ende der Feier.
dpa


