Offiziell wurde der Totensonntag durch König Friedrich Wilhelm III. von Preußen am 24. April 1816 für die evangelische Kirche in den preußischen Gebieten eingeführt und auf den Sonntag vor dem 1. Advent zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“ gelegt. Das Gedenken an die Gefallenen der Befreiungskriege, die Trauer um die 1810 verstorbene Königin Luise sowie das Fehlen eines Totengedenkens im evangelischen Kirchenjahr waren wohl die Beweggründe.
Die anderen evangelischen Landeskirchen übernahmen ebenfalls diese Bestimmung. Zum festen Brauchtum am Totensonntag gehört der Besuch des Friedhofs, um die Gräber der Angehörigen zu schmücken und zu pflegen. In den meisten evangelischen Kirchen finden zudem Gottesdienste statt. Hierbei werden zum Klang der Glocke die Namen der Verstorbenen aus der Gemeinde verlesen und in die Fürbitte mit eingeschlossen. So hat der Tag für Protestanten eine ähnliche Bedeutung wie Allerseelen am 2. November für Katholiken. (Quellen: vivat/ms)
Stille Feiertage: Ein Tag ohne Tanz und Feste
Der Totensonntag wird wie auch Allerheiligen, der Volkstrauertag sowie der Buß- und Bettag als stiller Feiertag begangen. In den meisten Bundesländern sind öffentliche Veranstaltungen, Arbeiten und Versammlungen verboten, die die Ruhe und das Gedenken einschränken bzw. beeinträchtigen können. Gottesdienste sollen ungestört abgehalten werden können. Aktivitäten, die dem ernsten Charakter des Totensonntag widersprechen, sind ebenfalls häufig verboten. Dazu gehören Sportveranstaltungen sowie Veranstaltungen zur Unterhaltung, egal ob drinnen oder draußen. Vor allem Tanzveranstaltungen fallen unter diese Regelungen. Weihnachtsmärkte sind nicht direkt verboten, jedoch ist das fröhliche Treiben auf einem Weihnachtsmarkt nur schwer in Verbindung mit dem Gedenken der Trauernden zu bringen. Die meisten Städte und Gemeinden genehmigen aus Rücksicht den Start der Weihnachtsmärkte erst ab der Woche nach dem Totensonntag.
Auch privat beginnt man mit dem Weihnachtsvorbereitungen erst danach. (ms)