Nach einer Brustkrebserkrankung werden die Brüste meist mithilfe von Implantaten wieder aufgebaut. Zahlen muss die Krankenkasse aber auch die neue Methode des Lipofilling, bei dem die Brust mit Eigenfett rekonstruiert wird. Auf diese Entscheidung des Sozialgerichts Speyer macht das Portal „anwaltauskunft.de“ aufmerksam (AZ: S 17 KR 408/21).
Geklagt hatte eine Krebspatientin, deren Brust entfernt worden war. Mehrere Versuche, sie mit Silikonimplantaten aufzubauen, waren gescheitert - die Implantate mussten wieder entfernt werden.
Krankenkasse argumentiert mit erhöhtem Krebsrisiko
Die Patientin sah in einem Lipofilling die einzige Alternative - auch um die Asymmetrie der Brüste auszugleichen. Die Krankenkasse lehnte ab, die Kosten für ein Lipofilling zu tragen. Die Begründung: Es handle sich dabei nicht um eine anerkannte Behandlungsmethode. Laut Krankenkasse könne es zu schmerzhaften Verhärtungen in der Brust kommen. Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht - es gab der Brustkrebspatientin recht und dem Anspruch auf ein Lipofilling. dpa-mag