Schon geraume Zeit wird über den Einfluss externer Lichtquellen auf die Messwertbildung bei dem Messgerät ESO 3.0 diskutiert. Sachverständige haben schon 2019 aufgezeigt, dass eine Beeinflussung des Geschwindigkeitsmesswertes eines Fahrzeuges durch gepulstes Lichtes erfolgen kann. Gepulstes Licht ist herkömmlich unter dem Begriff des LED-Lichtes bekannt. Nach Feststellungen der Sachverständigen wurde durch das ESO 3.0 Messgerät in einigen Fällen nicht die Durchfahrtszeit, sondern die doppelte Periodendauer des LED-Takts gemessen. D.h. unter bestimmten Bedingungen misst das Messgerät ESO 3.0 nicht die Geschwindigkeit des Fahrzeuges, sondern die der Beleuchtung. Dies bestreitet die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) als Genehmigungsbehörde der Messgeräte eingesetzten bisher. Die Empfehlung der Sachverständigen lautet daher: Alle Messungen mit dem Messgerät ESO 3.0 sollten durch Auswertung der eso-Datei auf entsprechende Auffälligkeiten hin geprüft werden. Zur Einschätzung der Erfolgsaussichten ist es daher für Betroffene sinnvoll, schon nach Zustellung des Anhörungsbogens anwaltlichen Rat einzuholen, da das Messgerät im Land Brandenburg und Berlin oft zum Einsatz kommt.
Rechtsanwältin Anke Strobelt-Demirci
Fachanwältin für Verkehrsrecht
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