So finden Kunden den richtigen Schlichter

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So finden Kunden den richtigen Schlichter

Zahlungsdienstleister wickeln auch Kauf auf Rechnung ab

Gibt es beim Online-Shopping Probleme mit der Zahlung über einen Zahlungsdienstleister, müssen Kundinnen unter Umstände eine Schlichtungsstelle einschalten. Foto: dpa-mag

01.06.2022

Onlineshopping vom Sofa aus ist bequem. Genauso bequem ist inzwischen der Bezahlvorgang. Händler bieten oft mehrere Zahlungsmethoden an, zwischen denen Kundinnen und Kunden wählen können.

Was viele nicht wissen: Selbst der Kauf auf Rechnung wird mittlerweile über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) in Kehl. Das kann bei Problemen mit der Kaufabwicklung zu Überraschungen führen.

Kunden haben zwei Vertragspartner

Der Grund: Zahlungsdienstleister wie PayPal, Klarna oder Amazon Pay sind eigenständige Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland. Kundinnen und Kunden gehen also mit ihrer Bestellung im Online-Shop zwei voneinander zu trennende Vertragsbeziehungen ein. Die Folge: Bei Problemen müssen sie sich an zwei verschiedene Unternehmen wenden. Fragen zur Lieferung oder zur Qualität der Ware sind ausschließlich mit dem Verkäufer zu klären. Probleme bei der Zahlung bearbeitet ausschließlich der Zahlungsdienstleister. Das Problem: Lehnt der Kundenservice des einen Vertragspartners die Beschwerde ab, bleiben Betroffene meist ratlos zurück.

Hilfe bieten Schlichtungsstellen

Mancher Zahlungsdienstleister verweist in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die Möglichkeit, die Streitigkeit über die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank beziehungsweise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) außergerichtlich beizulegen. Tatsächlich zuständig ist aber laut Verbraucherzentrum in der Regel die Streitbeilegungsstelle in dem Land, aus dem das Unternehmen kommt. Diese Information finden Kundinnen und Kunden aber erst nach langer Suche an anderer Stelle auf der Website des Zahlungsdienstleisters. Außerdem ändern sich die Angaben in den AGB sehr häufig, was die Verwirrung zusätzlich erhöht.

Plattform weist den Weg

Bei der Suche nach der richtigen Schlichtungsstelle hilft die nationale Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform). Die Kontaktstelle berät Verbraucherinnen und Verbraucher zu Schlichtungsstellen und zu Verbraucherrechten.

Wichtig: Die Plattform ist selbst keine Schlichtungsstelle, sondern soll die Kommunikation zwischen Unternehmern und Verbrauchern erleichtern. Mit ihrer Hilfe können sich Betroffene aber die richtige Schlichtungsstelle vorschlagen lassen. Helfen kann auch das integrierte Übersetzungstool für grenzüberschreitende Fälle. dpa

Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe vermeiden - so geht's!

Bei Verhängung einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bekommen Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit. Sperrzeiten dauern in diesen Fällen regelmäßig zwölf Wochen, die Gesamtanspruchsdauer vermindert sich um ein Viertel. Wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag abschließt, muss mit einer Sperrzeit gerechnet werden. Ein wichtiger Grund wäre z.B., dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen nicht fortführen kann. Aber auch wenn ein Arzt dies bestätigt, bleibt in diesen Fällen das (Rest)risiko einer Sperrzeit immer bestehen. Eine Sperrzeit droht auch dann, wenn der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen, zum Beispiel weil der Arbeitnehmer eine Straftat zu seinem Nachteil begangen hat, das Arbeitsverhältnis kündigt. Abgesehen von verhaltensbedingten Kündigungen, führen Kündigungen durch den Arbeitgeber regelmäßig nicht zu einer Sperrzeit. Auch Aufhebungsverträge sind unproblematisch, wenn sie im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs geschlossen werden. Der Arbeitgeber kündigt, der Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage und anschließend wird das Verfahren durch einen gerichtlichen Vergleich beendet. In diesen Fällen führt regelmäßig auch die Zahlung einer Abfindung nicht zu einer Sperrzeit. Wenn die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt, kann dagegen im Wege des Widerspruchs vorgegangen werden. Bleibt auch dieser erfolglos hilft nur noch eine Klage vor dem Sozialgericht.

Bredereck Willkomm
Rechtsanwälte 
Dorfstr. 71 
15345 Lichtenow

Kindergeld online beantragen

Bisher konnten frischgebackene Eltern den Kindergeldantrag zwar online ausfüllen. Danach mussten sie ihn aber doch noch ausdrucken, unterschreiben und einreichen. Ab sofort funktioniert der komplette Antragsvorgang elektronisch. Möglich macht dies das Elster-Zertifikat. ES ersetzt die Unterschrift per Hand, der Antrag kann also nur per Mausklick auf den Weg gebracht werden. (www.elster.de). Wer will, kann natürlich auch weiterhin den Kindergeldantrag in Papierform und mit Stift unterschrieben einreichen. dpa