Dual Task bedeutet: zwei Aufgaben. Diese werden gleichzeitig ausgeführt. So kann man zum Beispiel das Singen von Liedern mit dem Werfen und Fangen von Bällen verbinden. Das trainiert geistige und körperliche Fähigkeiten gleichermaßen. Wichtig: Die Schwierigkeit einer Übung sollte Betroffene nicht überfordern.
Motivieren und akzeptieren
Generell profitieren Menschen mit Demenz davon, wenn sie im Alltag Unterstützung und Struktur haben, aber viele Dinge selbst erledigen können. Das fordert sie und es fördert zugleich das Selbstwertgefühl. Für Angehörige gilt der Dreiklang: Motivieren, Akzeptanz zeigen und nicht zu viel verlangen.
Neben der notwendigen Hilfe und Anleitung im Alltag - sei es beim Kochen oder als Begleitung zum Friseurbesuch - sollte man außerdem soziale Kontakte fördern. Viele Angehörige bemühten sich aus gutem Grund darum, die Teilnahme an Sport- oder Kulturgruppen für Menschen mit Demenz zu organisieren, sagt ZQP-Pflegeexpertin Daniela Sulmann.
Wichtig ist die Unterstützung in den Bereichen, die zentral für die Gesundheit sind. Das schließt Ernährung, Bewegung, Körperhygiene, Medikation und ärztliche Versorgung ein.
Demenz verstehen
Es ist wichtig, Demenz zu verstehen, um damit gut umgehen und Betroffenen bestmöglich helfen zu können. Dafür ist fachlicher Rat unerlässlich. Erste Anlaufstellen für Angehörige seien Hausärzte, Neurologinnen oder Gerontopsychiater, zählt das ZQP auf. Spezialkliniken bieten Gedächtnissprechstunden an. (dpa)
Hausnotrufsystem
Steuerbonus
Viele Senioren nutzen ein Hausnotrufsystem. Ob sie die Kosten dafür in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können, prüft aktuell der Bundesfinanzhof. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte in einer vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterklage zuvor entschieden, dass die Kosten absetzbar sind (Az.: 5 K 2380/19). Für viele alleinlebende Senioren ist das Urteil wichtig: „Bislang gingen diese beim Finanzamt oft leer aus, wenn sie die Kosten für ihren Hausnotruf absetzen wollten“, erklärt Julia Jirmann vom Bund der Steuerzahler. In dem Fall lebte die 1939 geborene Klägerin allein in ihrem Haushalt und nutzte ein Hausnotrufsystem. Die Ausgaben dafür gab die Seniorin in ihrer Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung an. Das Finanzamt strich den Steuerabzug. Begründung: Diese Kosten seien nur absetzbar, wenn der Steuerzahler im Heim wohnt. Doch das Finanzgericht gab der Seniorin recht und erkannte 20 Prozent der Kosten des Hausnotrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd an. So ist es bei haushaltsnahen Dienstleistungen gesetzlich vorgesehen. Da üblicherweise Haushaltsangehörige im Bedarfsfall Hilfe holen, ersetze das Notrufsystem bei Alleinlebenden die Überwachung im Haushalt, urteilten die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Betroffene können sich auf das laufende Verfahren stützen, wenn das Finanzamt die Kosten für den Hausnotruf nicht akzeptiert. „Dann sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden“, rät Jirmann. (dpa)